Network
Latest external collaboration on country level. Dive into details by clicking on the dots.
Publication
Featured researches published by Peter Landau.
Archive | 2017
Peter Landau
Mit Corpus iuris canonici wird – nach dem bei der Ankundigung einer von Papst Gregor XIII. veranstalteten offiziellen Ausgabe 1580 verwendeten Begriff – die umfassende Sammlung des Rechts der mittelalterlichen Kirche bezeichnet, die aus unterschiedlichen sich gegenseitig erganzenden Rechtssammlungen seit 1140 entstanden war.
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung | 2013
Peter Landau
Die kirchenrechtliche Forschung in Deutschland hatte 2011 mit dem Tode Paul Mikats im Alter von nahezu 87 Jahren einen besonders schwerwiegenden Verlust zu beklagen. Der Verstorbene gehörte in einem Zeitraum von mehr als einem halben Jahrhundert zu den führenden Gelehrten auf dem Gebiet der kirchlichen und auch der deutschen Rechtsgeschichte; ihm war es zudem vergönnt, als Kulturund Wissenschaftspolitiker in der Bundesrepublik zwischen 1962 und 1987 besonders erfolgreich zu wirken. Ein Nachruf in dieser Zeitschrift, deren Tradition er als Mitherausgeber ihrer Kanonistischen Abteilung von 1977 bis 1993 ganz wesentlich bestimmt hat, muss sich hauptsächlich auf das wissenschaftliche Werk dieser außergewöhnlichen Persönlichkeit konzentrieren. Mikat gehörte zu einer Generation, die in ihrer Jugend noch von der Epoche des zweiten Weltkriegs geprägt wurde. Geboren im westfälischen Scherfelde am 10. 12. 1924, leistete er Militärdienst bei der Marine und konnte nach 1945 ein Studium der katholischen Theologie an der Bonner Universität beginnen. Das theologische Studium verknüpfte er schon bald mit dem der Geschichte und der Rechtswissenschaft, so dass er sich eine interdisziplinäre Bildung in drei Fakultäten erwarb. Er fand große akademische Lehrer, darunter den Kirchenhistoriker Theodor Klauser, den Moraltheologen Werner Schöllgen, den Neutestamentler Karl Theodor Schäfer, den Historiker Walther Holtzmann und nicht zuletzt bei den Juristen den Kirchenrechtler Friedrich Heyer und als Lehrer im römischen Recht den Harvard-Professor Eberhard Friedrich Bruck, der als Gastprofessor seinerzeit regelmäßig an der Bonner Universität las. Seine Zuwendung zum mittelalterlichen kanonischen Recht wurde von dem führenden Dekretalenforscher Holtzmann beeinflusst und darüber hinaus besonders von Heyer (1878–1973), dem er als einziger Schüler in der Nachkriegszeit eng verbunden war. 1954 schloss er sein weitangelegtes Studium mit einer Dissertation im kanonischen Recht ab und wandte sich einer wissenschaftlichen Karriere als Assistent des Rechtshistorikers Hermann Conrad zu, an dessen Bonner Lehrstuhl er seit 1954 arbeitete und wo er mit selbstständigen Proseminaren eigene erste Schüler gewinnen konnte, darunter auch 1955 den Verfasser dieses Nachrufs. 1956 habilitierte sich Mikat in Bonn mit einer Arbeit zur Geschichte des Eherechts im frühen Mittelalter und erhielt bereits 1957 einen Ruf auf einen rechtsgeschichtlichen Lehrstuhl an der Universität Würzburg, wo er dann acht Jahre bis 1965 lehrte. In Würzburg war Mikat als akademischer Lehrer besonders erfolgreich und konnte
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte.: Kanonistische Abteilung | 2010
Peter Landau
Drei Handschriften der Dekretsumme des Stephan von Tournai uberliefern zugleich auch eine Summe zum dritten teil des gratianischen Dekrets, die mit Worten Fecit Moyses tabernaculum beginnt. Dieses Werk wurde bislang der franzosischen Kanonistik zugeschrieben. Doch zeigt die Betrachtung der drei uberliefernden Manuskripte (MS Berlin lat. qu. 193, MS MAinz, Statbibliothek 477 und MS Troyes, Bibliotheque municipale 640), dass hier auch Beziehungen zur Kolner Kanonistik sichtbar werden. Dem Inhalt nach steht Fecit Moyses tabernaculum in der Nahe der Summe Antiquitate et tempore: Denn beide Werke bekennen sich zu einer Mailander Rechtsgewohnheit uber die Beteiligung von Frauen bei der Eucharistiefeier uns beide Werke untersuchen theologische Streitfragen mit ahnlicher Zuruckhaltung und unter Ruckgriff auf die Lehren insbesondere des Adam Parvipontanus. Fecit Moyses tabernaculum erwahnt zudem einen Godefridus, mit dem vermutlich der Augustinerchorherr Gottfried von St. Andreas gemeint ist, dessen Autorschaft fur beide Dekretsummen nicht auszuschlieben ist.
Archive | 2004
Peter Landau; David Luscombe; Jonathan Riley-Smith
Archive | 1999
Peter Landau; Hermann Nehlsen; Mathias Schmoeckel
Archive | 2004
Peter Landau
Archive | 1997
Peter Landau
Archive | 2013
Peter Landau
Archive | 2010
Peter Landau
Archive | 2007
Rudolf Weigand; Peter Landau; Waltraud Kozur