Richard Wacker
Karlsruhe Institute of Technology
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Publication
Featured researches published by Richard Wacker.
Insider Threats in Cyber Security | 2010
Ulrich Flegel; Florian Kerschbaum; Philip Miseldine; Ganna Monakova; Richard Wacker; Frank Leymann
One company by itself cannot detect all instances of fraud or insider attacks. An example is the simple case of buyer fraud: a fraudulent buyer colludes with a supplier creating fake orders for supplies that are never delivered. They circumvent internal controls in place to prevent this kind of fraud, such as a goods receipt, e.g., by ordering services instead of goods. Based on the evidence collected at one company, it is often extremely difficult to detect such fraud, but if companies collaborate and correlate their evidence, they could detect that the ordered services have never actually been provided.
Datenschutz Und Datensicherheit - Dud | 2009
Ulrich Flegel; Oliver Raabe; Richard Wacker
ZusammenfassungDie Speicherung personenbezogener Daten in Intrusion Detection und Fraud Detection Systemen ist datenschutzrechtlich eine Gratwanderung zwischen Sicherheits- und Compliance-Anforderungen einerseits und klarer Zweckbestimmung sowie einem wirksamen Schutz vor unzulässiger Leistungs- und Verhaltenskontrolle andererseits. Der vorliegende Beitrag schlägt eine Lösung des Dilemmas durch Pseudonymisierung vor.
Archive | 2012
Oliver Raabe; Richard Wacker; Daniel Oberle; Christian Baumann; Christian Funk
Nachdem die Rechtsbegriffs- und Sachverhaltsontologie mit Hilfe der formalen Sprache spezifiziert sind, existiert nun die Herausforderung damit Rechtsfolgenermittlung durchzufuhren. Dazu dient die logische Komponente zur Rechtsfolgenermittlung (vgl. auch Abbildung 12.1 auf Seite 282), welche in diesem Abschnitt naher beschrieben wird. Herzstuck des logischen Systems zur Rechtsfolgenermittlung ist ein Inferenzsystem. Im Wesentlichen handelt es sich bei einem Inferenzsystem um die Realisierung eines logischen Kalkuls fur die formale Sprache.
Archive | 2012
Oliver Raabe; Richard Wacker; Daniel Oberle; Christian Baumann; Christian Funk
In Kapitel 7 wurde in Abschnitt 7.6.5 die Subsumtion im engeren Sinne als spezielle Form der domanenubergreifenden Kommunikation dargestellt. Daraus folgend ist die technische Subsumtion im engeren Sinne gleichermasen ein Fall der domanenubergreifenden formalen Kommunikation. Hieraus erwachst die Notwendigkeit, dass uber die Grenzen der Rechtsbegriffs- und Sachverhaltsontologie hinaus ein gegenseitiger Austausch von Information stattfinden kann. Im System zur Rechtsfolgenermittlung findet dieser Austausch in der Komponente zur Subsumtion im engeren Sinne statt (vgl. Systemdiagramm 9.1 auf Seite 203). Die Abbildung geschieht auf der begrifflichen Ebene.
Archive | 2012
Oliver Raabe; Richard Wacker; Daniel Oberle; Christian Baumann; Christian Funk
Die Komponente zur Ubertragung von Rechtsfolgen hat, wie in Kapitel 9 beschrieben, die Aufgabe, eine ermittelte Rechtsfolge in eine Masnahme in der Sachverhaltsdomane zu ubertragen. Trotz der oftmals beschreibenden Natur von Rechtssatzen verbleibt eine semantische Lucke zwischen der Rechtsfolge und der konkreten Masnahme, die unterschiedlich gros ausfallen kann, aber in jedem Falle der Ubertragung bedarf. Aus Sicht des detaillierten Entwurfs ist es sinnvoll im nachfolgenden zu unterscheiden zwischen der Ubertragung von Rechtsfolgen wahrend der Entwicklungsphase (vgl. Abschnitt 18.1) und der Benutzungsphase (vgl. Abschnitt 18.2) eines Dienstes. Die Komponente zur Ubertragung von Rechtsfolgen ist nur in der Benutzungsphase relevant.
Archive | 2012
Oliver Raabe; Richard Wacker; Daniel Oberle; Christian Baumann; Christian Funk
Die Komponente zur Subsumtion im engeren Sinne realisiert die domanenubergreifende formale Kommunikation (vgl. Abschnitt 7.6). Sie hat die Aufgabe, formalisierte Sachverhalte unter die formalisierten Rechtsbegriffe zu subsumieren und adressiert deshalb die Anforderung R.12.2.4.a (Technische Spiegelung des manuellen Subsumtionsprozesses). Das zugehorige technische Subsumtionsverfahren unterscheidet insbesondere entlang der Dimensionen Vollstandigkeit, Wahrnehmung und Wertung eines Rechtsbegriffs (vgl. Anforderung R.12.2.3 – Berucksichtigung der Beschreibungsdimensionen). Die Einordnung eines Rechtsbegriffes in die Dimensionen ist in der Rechtsbegriffsontologie hinterlegt (vgl. Eintrag juristische Kategorisierung im LEL in Abschnitt 14.1.2).
Archive | 2012
Oliver Raabe; Richard Wacker; Daniel Oberle; Christian Baumann; Christian Funk
Das Internet der Dienste bezeichnet ein betriebswirtschaftliches Okosystem in welchem Dienstleistungen uber das Internet angeboten und weitestgehend erbracht werden.1 Dienste bzw. Dienstleistungen konnen somit wie Guter elektronisch gehandelt werden.2 Zwar werden bereits Dienstleistungen auf elektronischem Weg uber das Internet angeboten, diesen Angeboten liegt jedoch keine einheitliche, standardisierte und zugleich maschinenlesbare Beschreibung zugrunde. Gefundene Dienste sind daher nicht unmittelbar vergleichbar und auch nicht gleichartig nutzbar. DesWeiteren muss der Dienstkonsument notwendiger Weise seine eigenen Prozesse auf die jeweilige Schnittstelle3 anpassen und legt sich damit auf einen Dienstleister fest. Dieser „Locking-in-Effekt“ steht einem funktionierenden Markt fur Dienstleistungen im Internet im Wege.
Scriptorium | 2012
Daniel Oberle; Felix Drefs; Richard Wacker; Christian Baumann; Oliver Raabe
Archive | 2012
Oliver Raabe; Richard Wacker; Daniel Oberle; Christian Baumann; Christian Funk
Archive | 2012
Oliver Raabe; Richard Wacker; Daniel Oberle; Christian Baumann; Christian Funk