Werner Engelhardt
Ruhr University Bochum
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Publication
Featured researches published by Werner Engelhardt.
Archive | 1996
Werner Engelhardt
Die Bedeutung der Service-Leistungen ist im industriellen Bereich in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen (Gruhler 1993). Services stellen in vielen Fallen mittlerweile mehr dar als eine reine Zusatzleistung, die das „eigentliche“ materielle Produkt erganzt bzw. abrundet: Vor allem im Anlagen- und Systemgeschaft, nicht selten aber auch in anderen industriellen Branchen bilden die Dienstleistungen den Kern der Leistung, um den sich dann — umgekehrt zu der traditionellen Sichtweise — die Sachleistungskomponenten der zunehmend komplexeren Leistungsbundel gruppieren. Diese Entwicklung druckt sich in den Anteilen der Service-Kosten an den Gesamtkosten aus, aber auch in der akquisitorischen und organisatorischen Bedeutung dieser Leistungen. Das Service-Management hat sich somit zu einem, wenn nicht sogar dem zentralen Erfolgsfaktor bei der Erstellung und Vermarktung industrieller Leistungen entwickelt.
Archive | 1977
Werner Engelhardt
Jeder, der in einer Unternehmung tatig ist, wird bestatigen konnen, das in seiner Unternehmung eine Erlosrechnung durchgefuhrt wird. Schon aufgrund der Vorschriften des Handelsrechts werden die Umsatze genauestens festgehalten und eventuell auch fur interne Zwecke nach verschiedensten Gesichtspunkten gegliedert. Selbstverstandlich wird man sich in jeder Unternehmung auch uber die zukunftige Entwicklung der Erlose Gedanken machen und die auf den Absatzmarkten tatsachlich eingetretenen Verhaltnisse mit den erwarteten vergleichen. So betrachtet konnte man zu dem raschen Schlus kommen, das Thema der Jahrestagung der Schmalenbach-Gesellschaft drucke eine Selbstverstandlichkeit aus und enthalte keine Herausforderung.
Archive | 1977
Werner Engelhardt
Oft hat man der Betriebswirtschaftslehre vorgeworfen, sie habe bei der Behandlung und Exemplifizierung betrieblicher Probleme allzu einseitig das Denkmodell der Maschinenfabrik vor Augen1. Dies mag fur manche Funktionsbereiche gelten — fur die Absatzwirtschaft kann man es wohl kaum behaupten. Hier dominierte immer der Konsumguterbereich mit seinen verbrauchernahen Problemen bei der Vermarktung von Gutern. Demgegenuber trat der grose und sehr heterogene Sektor stark in den Hintergrund, fur den es — schon wegen seiner Vielgestaltigkeit — schwerfallt, einen besseren Oberbegriff zu finden als die Negativabgrenzung „Nicht-Konsumgutersektor“. Eine solche Vernachlassigung ist weder von der Bedeutung des Wirtschaftsbereichs her zu rechtfertigen2 noch von der grosen Zahl und Kompliziertheit der hier auftretenden Probleme. Erst in jungerer Zeit ist ein verstarktes Interesse fur die Marketing-Probleme der Nicht-Konsumguter festzustellen, Wofur Zahl, Entwicklung und Erscheinungszeit der einschlagigen Literatur als Indikatoren dienen konnen.
Archive | 1998
Werner Engelhardt; Matthias Schnittka
Die Auseinandersetzung mit Dienstleistungen weist in der deutschen Betriebswirtschaftslehre eine lange Tradition auf. Im Rahmen der sich seit Beginn dieses Jahrhunderts entwickelnden Privatwirtschaftslehre nahmen mit der Handels-, Bank- und Verkehrsbetriebslehre institutionelle Dienstleistungsbereiche eine zentrale Stellung ein. Aufgrund der zunehmenden Industrialisierung wurden diese Bereiche jedoch im Verlauf der Zeit in den Hintergrund gedrangt. In allen betriebswirtschaftlichen Teildisziplinen setzte sich die Perspektive der industriellen Leistungserstellung als Grundmodell — implizit oder explizit — durch. Dafur sind unterschiedliche Grunde anzufuhren: Die technische Entwicklung stellte vor allem die Produktions- und Kostentheorie vor erhebliche Herausforderungen. Mit dem Vordringen der Massenproduktion hatte die Betriebswirtschaftslehre unter anderem fertigungswirtschaftliche Probleme — damit zusammenhangend die Kapazitatsmessung und -optimierung — sowie den Umgang mit fixen Kosten zu losen (Schmalenbach 1928). Verscharfend wirkte in diesem Zusammenhang die inflationare Entwicklung nach dem Ersten Weltkrieg, die vor allem Unternehmen mit einer hohen Kapitalbindung belastete und die Gewinnermittlung beziehungsweise Substanzerhaltung zu existentiellen Problemen werden liesen. Insbesondere Rechnungswesen und Steuerlehre waren hier gefordert (Schmidt 1929). Die spezifische Situation in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg war ebenfalls wenig dazu angetan, die Entwicklung einer Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungen zu forcieren. Gefordert war erneut eine Konzentration auf die Produktion, mit deren Hilfe die Versorgungsengpasse gemildert werden sollten. Naturgemas wurde die Auseinandersetzung mit Dienstleistungen in den Hintergrund gedrangt: Die Beschaftigung mit den Gegebenheiten einer Industriegesellschaft besas eindeutig Prioritat.
Archive | 1999
Werner Engelhardt; Hans Raffée; Barbara Wischermann
Im Kapitel IV haben wir uns bereits mit den planmasigen Abschreibungen auf das abnutzbare Anlagevermogen beschaftigt. Nun kann der Fall eintreten, das zusatzlich zu den im Abschreibungsplan erfasten Wertminderungen unerwartete auserplanmasige Wertminderungen zu verzeichnen sind. Das kann beispielsweise aufgrund eines Brandschadens oder eines anderen Unfalls geschehen. Solche Wertminderungen konnen auserdem nicht nur das abnutzbare Anlagevermogen, sondern auch nicht abnutzbares Anlagevermogen (zum Beispiel ein Baugrundstuck) und auch Umlaufvermogen (zum Beispiel Material) treffen. Nach § 253 II HGB gilt bei nicht im Abschreibungsplan berucksichtigten unerwarteten Wertminderungen im Anlagevermogen generell, das sie auserplanmasige Abschreibungen erforderlich machen, wenn sie von Dauer sind. Bei nur vorubergehender Wertminderung des Anlagevermogens gelten fur Kapitalgesellschaften und Nichtkapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften. Nichtkapitalgesellschaften konnen in einer solchen Situation der vorubergehenden Wertminderung eine auserplanmasige Abschreibung vornehmen oder darauf verzichten. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Unternehmens (Wahlrecht). Fur Kapitalgesellschaften hingegen besteht bei vorubergehender Wertminderung nur fur Finanzanlagen ein Abwertungswahlrecht. Bei Sachanlagen ist ihnen in diesem Fall eine auserplanmasige Abschreibung verboten, wodurch das Bilden “stiller Reserven” moglichst verhindert werden soll (§ 279 I Satz 2 HGB). Fur Umlaufvermogen gilt nach § 253 III HGB generell die Pflicht zur Durchfu;hrung einer (auserplanmasigen) Abschreibung,85 wenn eine Wertminderung gegenuber dem bilanziellen Wert eingetreten ist. Auserdem besteht ein Wahlrecht, Abschreibungen vorzunehmen, die “nach vernunftiger kaufmannischer Beurteilung notwendig sind, um zu verhindern, das in der nachsten Zukunft der Wertansatz dieser Vermogensgegenstande auf Grund von Wertschwankungen geandert werden mus” (§ 253 DI Satz 3 HGB).86
Archive | 1999
Werner Engelhardt; Hans Raffée; Barbara Wischermann
Am 1.1.1999 startete mit einem Teilnehmerkreis von zunachst 11 Landern die Europaische Wahrungsunion (EWU).142 Da der Euro, der seit diesem Zeitpunkt die Wahrungen der EWU-Teilnehmerstaaten ersetzt, zunachst nur als Buchgeld existiert und erst im Jahr 2002 Euro-Noten und -Munzen eingefuhrt werden, wird es in der Ubergangsfrist Geschaftsvorfalle in DM und Euro geben. Die DM gilt in dieser Zeit wie alle anderen nationalen Wahrungen der Teilnehmerstaaten als Untereinheit (Denomination) des Euro. Danach gibt es nur noch den Euro als offizielle Wahrung in der EWU. Bis dahin kann der Jahresabschlus wahlweise in DM oder Euro erstellt werden.143
Archive | 1982
Werner Engelhardt; Hans Raffée
Wir wenden uns nun dem Warengeschaft der Unternehmung — d. h. dem Einkauf und Verkauf von Waren — zu und gehen dabei naheliegenderweise vom Beispiel des Handelsbetriebes aus. Dabei ist es zweckmasig, die Grundfalle der Verbuchung des Warenverkehrs zunachst ohne Berucksichtigung der Umsatzsteuer darzustellen. In einem gesonderten Abschnitt wird dann auf die buchhalterische Behandlung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) beim Warenein- und -verkauf eingegangen1).
Archive | 1982
Werner Engelhardt; Hans Raffée
Wir haben bisher die Ubertragung der Bilanzposten auf die einzelnen Konten bei deren Eroffnung sowie die Ubernahme der Kontensalden in die Bilanz beim Abschlus nicht naher erklart. Dies soll nun nachgeholt werden.
Archive | 1982
Werner Engelhardt; Hans Raffée
Unter dem Begriff der Abschreibungen werden buchhalterisch verwandte, ihrem Wesen nach aber recht verschiedene Tatbestande zusammengefast. Wir wollen bei unserem Vorgehen zwei grose Gruppen voneinander unterscheiden und getrennt behandeln: Die Abschreibungen auf Anlagen und die Abschreibungen auf Forderungen.
Archive | 1982
Werner Engelhardt; Hans Raffée
Theoretisch konnte man bei jedem Geschaftsvorfall die Zahlen in der Bilanz andern, was den Vorteil hatte, zu jedem Zeitpunkt uber eine zutreffende Bilanz zu verfugen. Praktisch ist dies bei Tausenden von buchhalterisch relevanten Geschaftsvorfallen, wie sie in Grosbetrieben an einem einzigen Tag anfallen konnen, nicht durchfuhrbar. Es mus deshalb ein Weg gefunden werden, um die Geschaftsvorfalle zu verbuchen, ohne die Bilanz in jedem Falle zu verandern. Das Konto bietet hierzu die geeignete Moglichkeit.