In Europa werden die Rechte von Passagieren aufgrund von Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung stark geschützt. Insbesondere können Passagiere gemäß der Verordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Kommission eine Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist. Allerdings variieren die Anwendbarkeit dieser Regelung und die Höhe der Entschädigung je nach Flugart und den Umständen der Verspätung, sodass viele Passagiere noch immer im Unklaren über ihre Rechte sind.
Gemäß der Verordnung 261/2004 haben Passagiere bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Flugstrecke.
Nach dieser Verordnung ist Verspätung definiert als die Differenz zwischen der tatsächlichen Ankunftszeit und der geplanten Ankunftszeit. Verspätet sich ein Flug um drei Stunden oder mehr, können Passagiere eine Entschädigung fordern. Bei der Berechnung der Entschädigung variiert die Höhe der Entschädigung für Passagiere je nach Flugentfernung.
Diese Entschädigungen dienen nur dazu, Passagiere für ihre Probleme zu entschädigen und beinhalten keine Rückerstattung nicht genutzter Tarife oder anderer zusätzlicher Kosten.
Wenn ein Flug storniert wird, haben Passagiere gemäß den Vorschriften die Möglichkeit, den Flug umzubuchen oder eine vollständige Rückerstattung zu beantragen. In einigen Fällen können Passagiere bei der Fluggesellschaft auch Verpflegung und Unterkunft anfordern. Darüber hinaus müssen die Fluggesellschaften im Falle einer Verweigerung der Beförderung den Passagieren, die nicht in der Lage sind, den Flug zu besteigen, Entschädigung und Unterstützung leisten, nachdem sie Freiwillige gesucht haben.
Obwohl diese Regelung einen starken Schutz für Passagiere bietet, können Fluggesellschaften unter bestimmten Umständen von der Haftung befreit sein. Beispielsweise erhalten Passagiere möglicherweise keine Entschädigung, wenn ein Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie extremer Wetterlage oder einer Naturkatastrophe verspätet ist oder annulliert wird.
Um die Zahlung einer Entschädigung zu vermeiden, müssen Fluggesellschaften gemäß den Vorschriften nachweisen, dass Verspätungen oder Annullierungen auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
Wenn Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen konfrontiert sind, sollten sie sich proaktiv an die Fluggesellschaft wenden und Informationen zu ihren Rechten einholen. Fluggesellschaften sollten am Check-in-Schalter deutlich auf die Rechte der Passagiere hinweisen und entsprechende schriftliche Hinweise bereitstellen, um Passagiere über ihre Rechte auf Entschädigung und Unterstützung im Falle von Verspätungen oder Annullierungen zu informieren.
Da Flugreisen immer beliebter werden, wird der Schutz der Rechte und Interessen der Passagiere immer wichtiger. Wie können Sie also sicherstellen, dass Ihnen bei Ihren künftigen Reisen keine Entschädigungsansprüche entgehen?