Angelika Treibel
Heidelberg University
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Publication
Featured researches published by Angelika Treibel.
Archive | 2008
Angelika Treibel; Joachim Funke; Dieter Hermann
Gegenstand dieses internetbasierten Experiments ist die Frage, inwieweit sich die Einschatzung von Gewaltopfern in der Allgemeinbevolkerung in Abhangigkeit von Delikt und Geschlecht unterscheidet. Die globale Hypothese ist, dass die Alltagsvorstellungen uber mannliche und weibliche Opfer stereotyp-konforme Muster aufweisen, d.h. Frauen eher opfertypische, Manner eher tatertypische Zuschreibungen erfahren. Grundlage des Experiments sind Fallvignetten mit der Beschreibung vier gewalttatiger Ubergriffe, die jeweils im Geschlecht von Tater und Opfer variieren (2x2x4). Als abhangige Variablen werden die Einschatzung des Opfers bezuglich Dimensionen wie »Belastung«, »Verantwortung« und »Anzeigeverhalten« sowie Verhaltensempfehlungen an das Opfer erhoben. Die Rekrutierung der Stichprobe erfolgte via Internet und mittels einer Presse mitteilung. An der Studie nahmen N = 1771 Personen teil, wobei die Stichprobe internetspezifische Verzerrungen aufwies. Anhand der varianzanalytischen Auswertungen werden delikt- und geschlechtsspezifische Zuschreibungen aufgezeigt.
Archive | 2019
Angelika Treibel; Dieter Dölling; Dieter Hermann
Die weit uberwiegende Mehrheit begangener Sexualstraftaten wird nicht angezeigt. Die strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung der Taten ist jedoch ein wesentlicher Aspekt der gesellschaftlichen Bewaltigung der Problematik, weshalb eine Erhohung der Anzeigebereitschaft angestrebt werden sollte. Im vorliegenden Beitrag werden die zentralen Befunde der DASsS-Studie (Determinanten des Anzeigeverhaltens nach Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) dargestellt. Ziel dieser Studie war es, die Faktoren zu untersuchen, die das Anzeigeverhalten beeinflussen. Die Studie bestand aus einem qualitativen und einem darauf aufbauenden quantitativen Teil. Es wurden sowohl Betroffene befragt, bei denen es zu einer Anzeige gekommen war, als auch Betroffene, bei denen dies nicht der Fall war. Die Ergebnisse zeigen, dass die Anzeigewahrscheinlichkeit hoher war, wenn die Opfer die Tat als “Unrecht” erkennen konnten, wenn sie sich fruhzeitig nach der Tat jemandem anvertrauten, wenn Beweise fur die Straftat vorlagen und wenn positive Erwartungen an das Strafverfahren vorhanden waren. Auch das soziale Umfeld der Opfer hatte erheblichen Einfluss. Ein Zusammenhang zwischen Anzeige und Tatbewaltigung lies sich auf der Grundlage der vorliegenden Daten nicht feststellen.
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | 2018
Angelika Treibel
Unsere Vorstellungen vom Alltagsleben in Entwicklungsländern sind – sofern wir nicht über eigene Erfahrungen verfügen oder uns gezielt informieren – von medialen Berichten geprägt. Diese Berichte sind wiederum geprägt von Bildern der Armut, des Mangels, der Unsicherheit und Gewalt, instabiler politischer Verhältnisse und Korruption. Man könnte deshalb einerseits den Eindruck bekommen, dass das Leben in Entwicklungsländern von Verhältnissen bestimmt ist, die unserer Vorstellung von extremer Kriminalitätsbelastung sehr nahekommen. Andererseits könnte man aber auch denken, dass „Kriminalität“ ein Thema ist, das Menschen in Entwicklungsländern kaum interessiert, da sie mit anderen, noch existenzielleren Themen konfrontiert sind. In jedem Fall ist das Thema „Kriminalität in Entwicklungsländern“ kein Thema, über das wir viel wissen, das uns vertraut wäre oder regelmäßig medial aufgegriffen würde. Auch in der Kriminologie findet dieses Thema bis jetzt wenig Beachtung. Neubacher und Grote (2016) sprechen in ihrem Beitrag, in dem sie die Thematik grundlegend beleuchten, von einer „Fehlanzeige“ in Bezug auf kriminologische Studien in Entwicklungsländern. Befunde aus den westlichen Industrienationen dominieren. Dies ist bemerkenswert, ist die Kriminologie in ihrem Selbstverständnis doch eine interbzw. transnationale Wissenschaft. Die Gründe für die Vernachlässigung der Entwicklungsländer liegen zum einen in der starken Position der angloamerikanischen Kriminologie, zum anderen in den vielfältigen Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung von Feldforschung in Entwicklungsländern ergeben. Es wäre jedoch erstrebenswert, diese Forschungslücke zu schließen: Das Wissen über Kriminalität in Entwicklungsländern könnte dazu beitragen, allgemeine Gesetzmäßigkeiten, wie z.B.
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | 2018
Angelika Treibel
Seit dem Jahr 2010 hat das Thema sexuelle Gewalt in mehreren Wellen hohe öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Nach den „Aufdeckungsskandalen“ in unterschiedlichen pädagogischen und kirchlichen Einrichtungen sowie dem „Kachelmann-Prozess“ im Jahr 2010 waren dies die Silvester-Nacht 2015/2016 in Köln, der Fall „Gina-Lisa Lohfink“ und die #Metoo-Kampagne. Im Rahmen dieser öffentlichen Diskussionen wurde und wird debattiert, inwieweit das Strafrecht in seiner existierenden Form ausreicht, um sexuelle Grenzen zu schützen. Im Jahr 2016 kam es zu einer Reform des Sexualstrafrechts, die das Ziel verfolgte, vorhandene Schutzlücken zu schließen. Der Beitrag von Hoven (2017) befasst sich unter dem Titel Der Einfluss der Medienberichterstattung auf die Reform des Sexualstrafrechts: Eine Analyse der Diskursstrategien digitaler Medien mit der Frage, inwieweit Medienberichte Einfluss auf die politische Entscheidung genommen haben. Im ersten Kapitel ihres Beitrags beschreibt die Autorin die Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016. Der § 177 StGB wurde grundlegend geändert: Es genügt nun, dass der Täter eine sexuelle Handlung gegen den „erkennbaren Willen“ der anderen Person durchführt. Die Autorin führt aus: „Durch die Neuregelung wird die Missachtung der Entscheidung gegen einen Sexualkontakt – und nicht erst die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung durch Nötigung – zum Gegenstand des strafrechtlichen Vorwurfs und die populäre Forderung ,Nein heißt Nein‘ zum Leitprinzip des Sexualstrafrechts“ (S. 161). Weitere gesetzliche Neuregelungen sind die Einführung der § 184i StGB (sexuelle Belästigung) sowie des § 184j StGB (Straftaten aus Gruppen). Die Reform stoße in der Literatur auf z.T. massive Kritik, da die neuen Straftatbestände eine Vielzahl
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | 2018
Angelika Treibel
Die Frage nach der Legitimität und der Wirksamkeit von Strafen ist immer wieder Gegenstand politischer, kriminologischer und psychologischer Fachdiskussionen. Von politischer Seite ist der Ruf nach „härteren“ Strafen immer dann zu hören, wenn eine Straftat öffentliche Empörung hervorgerufen hat. Punitivität beschreibt die individuelle Einstellung einer Person zum Strafen und steht dafür, vergeltende Sanktionen versöhnenden Maßnahmen vorzuziehen und Strafsanktionen zu befürworten, die auf „Härte und Schärfe“ setzen. Verschiedene Untersuchungen bescheinigen den Deutschen eine hohe Zustimmung zu punitiven Einstellungen, wobei Deutschland im internationalen Vergleich unterhalb des Durchschnitts liegt. Andererseits ist bezüglich der Einstellung zur Todesstrafe bekannt, dass sie nur von einer Minderheit der Deutschen befürwortet wird und die Zustimmung zur Todesstrafe um mehr als 50% seit Beginn der 1950er-Jahre bis Anfang der 2000er-Jahre fiel. Für JuraStudierende werden über den Zeitraum 1989–2012 steigende punitive Einstellungen berichtet, ein Trend, der für die Allgemeinbevölkerung nicht belegt ist; lediglich in Bezug auf einen spezifischen Indikator, die Beurteilung der Strafpraxis der Gerichte, gibt es parallele Veränderungen: Der Anteil der Personen, die der Meinung sind, dass die Strafpraxis der Gerichte zu milde sei, stieg von 39% im Jahr 1970 auf 63% im Jahr 2000. Die Frage, wie punitiv die Bevölkerung ist, hängt also stark vom gewählten Indikator ab. Eine aktuelle Studie von Baier et al. (2017) befasst sich mit der Entwicklung punitiver Einstellungen in der bundesdeutschen Bevölkerung für einen Zeitraum von 10 Jahren. Hierzu wurden die Daten aus vier querschnittlichen bevölkerungsrepräsentativen Befragungen der Jahre 2004,
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | 2018
Angelika Treibel
Das Strafrecht unterscheidet „Täter“ und „Opfer“ und ordnet diese Rollen eindeutig zu. Dem Täter soll Strafe zuteilwerden, dem Opfer Hilfe. Betrachtet man die Opfer-TäterDichotomie vereinfacht als Gut-Böse-Schema, erscheint es verwunderlich, dass der Opferbegriff mit negativen Implikationen belastet ist. Dies mag auch von der religiösen Besetzung des Begriffs herrühren. Erschreckend ist, dass der Begriff des „Opfers“ sich unter Jugendlichen als Schimpfwort etabliert hat: In diesem Kontext drückt er die Abwertung aus, die einem Menschen widerfahren kann, wenn er als „schwach“ betrachtet wird. Wegen der negativen Einfärbung des Begriffs wird er häufig explizit vermieden. „Geschädigte“, „Verletzte“ oder „Überlebende“ ersetzen den Opferbegriff. Dessen ungeachtet ist „das Opfer“ in der juristischen Fachsprache und in der Alltagssprache fest verankert. In einem aktuellen Beitrag von Fohring (2018) geht es um die Auseinandersetzung mit der Frage, wie der Opferbegriff von Menschen bewertet und empfunden wird, die selbst Opfer wurden. Fohring berichtet, dass sie Studierende regelmäßig auffordert, nach Synonymen für das Wort „Opfer“ im Internet zu suchen. Das Ergebnis sind Begriffe wie „Verletzter“, „Leidender“, „Todesfall“, „Sündenbock“, „Beute“ etc. Die World Society of Victimology fasst den Opferbegriff wie folgt: Opfer ist eine Person, die individuell oder kollektiv physisches oder psychisches Leid erfahren hat, emotionale Verletzung, ökonomischen Schaden oder eine substanzielle Einschränkung ihrer fundamentalen Rechte durch Handlungen oder Unterlassungen, die eine Verletzung strafrechtlicher Regelungen darstellen. Diese sachliche Definition steht im Kontrast zu den negativ gefärbten Synonymen, die im Internet zu finden sind. Woher rühren die negativen Konnotationen? Fohring beschreibt, dass Opfern mit Missfallen
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | 2017
Angelika Treibel
Per definitionem ist der wesentliche Unterschied zwischen Opfer und Täter der, dass der Täter Schuld auf sich geladen hat, während das Opfer als geschädigte Person unschuldig ist. Juristisch folgt der Schuldspruch gegenüber dem Täter. Dessen ungeachtet gehören Schuldgefühle häufig zum Empfinden von Opfern. Opfer fühlen sich „schuldig“, auch dann, wenn sie von jeder Mitschuld an der Tat freigesprochen wurden. Es handelt sich um ein subjektives Gefühl, einen psychischen Zustand, nicht um eine juristische Dimension. Insofern werden Schuldgefühle, die von Kriminalitätsund Gewaltopfern empfunden werden, aus psychologischer Sicht als häufige – aber faktisch unbegründete – Reaktion auf eine Viktimisierung betrachtet. In der psychologischen Beratung oder Psychotherapie geht es häufig darum, diese Schuldgefühle zu bearbeiten. Für die Schuldgefühle von Opfern, die direkt oder indirekt miterleben mussten, dass andere nicht überlebten, wurde der Begriff der „Überlebensschuld“ geprägt. Gemäß einer Definition von Niederland (1961) beschreibt Überlebensschuld ein allgegenwärtiges Gefühl der Schuld, das von der bewussten oder unbewussten Angst begleitet ist, dafür bestraft zu werden, dass man die Katastrophe, der die Angehörigen zum Opfer fielen, überlebt hat. In einem aktuellen Beitrag setzt sich Juni (2016) kritisch mit diesem theoretischen Konzept der „Überlebensschuld“ auseinander und stellt es grundlegend infrage. Er bezieht sich in seiner Analyse auf jüdische Holocaust-Überlebende. Das Phänomen der Überlebensschuld wird als weit verbreitetes Phänomen unter Holocaust-Überlebenden betrachtet.
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | 2017
Angelika Treibel
Jenseits von Skandalen und politischen Debatten um Kriegseinsätze findet der Einsatzalltag von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr statt. Abhängig von Einsatzort und Aufgabe birgt dieser Alltag teilweise hohe Risiken. Eine Studie von Seng und Seiffert (2016) befasst sich mit der Frage, welche positiven Auswirkungen der Bundeswehreinsatz in Afghanistan für die Soldaten jenseits von Lebensbedrohung und belastenden Arbeitsbedingungen hatte. Die Forscherinnen stellen die Ergebnisse einer explorativen qualitativen Studie vor, in der diese Frage untersucht wurde. In ihrem Beitrag gehen die Forscherinnen zunächst auf den aktuellen Forschungsstand zur Frage möglicher positiver Veränderungen nach hoch belastenden Ereignissen ein. Sie beziehen sich dabei auf unterschiedliche theoretische Konstrukte: So setzt „posttraumatic growth“ (posttraumatisches Wachstum) voraus, dass ein traumatisches Ereignis stattgefunden haben muss, während dies beim Konzept des „stress related growth“ nicht der Fall ist. Der Begriff des „benefit finding“ hingegen beschreibt Veränderungen von eher vorübergehender Natur und weniger tiefgreifende Veränderungen als „posttraumatic growth“. Allen genannten Begriffen gemeinsam ist, dass sie die (subjektiv wahrgenommene) positive Veränderungen nach negativen Ereignissen beschreiben. Diese Formen des „persönlichen Wachstums“ in Reaktion auf eine vorausgegangene Belastung sind jedoch nicht mit Gesundheit oder Resilienz gleichzusetzen.
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | 2017
Angelika Treibel
Die Kriminalpolitik baut üblicherweise auf der Trennung von Tätern und Opfern auf, konstatieren Hass und Hannis (2017) in ihrer aktuellen Studie. Dass sich diese Trennung in Forschungsbefunden nicht widerspiegelt, ist hinlänglich bekannt. Vielmehr zeigt sich empirisch, dass Viktimisierung und Täterschaft keine polarisierten Gegensätze sind, sondern in Biografien häufig gemeinsam auftreten. Den Forschungsstand fassen Hass und Hannis diesbezüglich wie folgt zusammen: Täter/-innen haben im Vergleich zu Nichttäter/-innen ein 1,5bis 7-faches Risiko, Opfer zu werden; Opfer haben ein 2bis 7-faches Risiko, Täter/-innen zu werden. Der Zusammenhang von Opferund Täterschaft steht im Zentrum der Studie der Autorinnen. Sie beziehen sich dabei explizit auf die Erklärungsmodelle der Lifestyleund „Routine-activities“-Ansätze, die in den 1970er-Jahren aufkamen und besagen, dass demografische Merkmale und der Lebensstil einer Person das Risiko von Viktimisierung und von Täterschaft erhöhen. Auch jüngere Studien belegen, dass der Lebensstil sowohl Täterschaft als auch Viktimisierung vorhersagen kann. Es besteht jedoch aus Sicht der Autorinnen eine Forschungslücke im Sinne einer qualitativen Betrachtung des Aspekts von gleichzeitigem Opferund Tätersein, insbesondere aus Sicht von Täter/-innen. Zielsetzung der Studie von Hass und Hannis ist es, ein tieferes Verständnis darüber zu erlangen, worin das Wesen der Überlappung von Viktimisierung und Täterschaft besteht, wie sie sich aus der Erfahrung von Personen gestaltet, die sich gleichermaßen als Täter/-innen und Opfer sehen. Damit soll die genannte Forschungslücke geschlossen
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | 2017
Angelika Treibel
Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit traumatisierten Menschen konfrontiert sind, wie z. B. Angehörige der sog. „Blaulicht-Berufe“, sind in der Gefahr, durch ihre Arbeit psychischen Schaden zu erleiden. Unter dem Begriff der „sekundären Traumatisierung“ wurde diese Problematik in den letzten Jahrzehnten zunehmend wahrgenommen und erforscht, sodass eine Sensibilisierung für diese Thematik zu verzeichnen ist. Gleichwohl ist gerade in den „BlaulichtBerufen“ nach wie vor nicht auszuschließen, dass psychische Belastungen nicht in dem Ausmaß wahrgenommen und mitgeteilt werden, wie sie tatsächlich stattfinden, sondern dass es stattdessen zum beruflichen Selbstverständnis gehört, die eigenen Belastungen „wegzustecken“ und nicht zu thematisieren. Eine Studie von Wößner und Graf (2016) knüpft an diese Thematik an und verfolgt das Ziel, einen tieferen Einblick in einen bislang vernachlässigten Forschungsgegenstand zu erlangen: die Belastungen und Bewältigungsstrategien von Polizeikräften im Zusammenhang mit der Ermittlungstätigkeit in Fällen von Kinderpornographie. Die Belastungen, die durch die massenhafte Sichtung kinderpornographischen Materials entstehen können, sind bisher wenig erforscht. Zur Untersuchung dieser Forschungsfrage wurden Polizeibeamte, deren Ermittlungstätigkeit sich vorwiegend auf Kinderpornographie bezieht, bezüglich zweier Fragestellungen untersucht: Welche Belastungen treten auf, und welche Bewältigungsstrategien werden angewendet? Die Polizeiliche Kriminalstatistik belegt in Bezug auf die Delikte im Bereich Kinderpornographie in Deutschland