Bernhard Külp
University of Freiburg
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Publication
Featured researches published by Bernhard Külp.
Archive | 1984
Bernhard Külp; Norbert Berthold; Ulrich Roppel; Eckhard Knappe; Thomas Rüdel; Rudolf Wolters
Zu den politischen Mitteln, die vor allem in jungster Zeit sowohl im Rahmen der sektoralen als auch der allgemeinen Wirtschaftspolitik Bedeutung erlangt haben, gehort die sogenannte Konzertierte Aktion. Sie stellt ein spezielles Verhandlungssystem dar, speziell insofern, als die Beschlusse der Konzertierten Aktion nur Empfehlungscharakter haben. Insofern gehort sie auch in den Bereich der indikativen Planung, bei der ebenfalls bestimmte Plangrosen nur der Orientierung dienen, aber nicht vom Gesetzgeber erzwungen werden. Daher wird in diesem Zusammenhang von „moral suasion“-Politik gesprochen, um anzudeuten, das bestimmte Richtlinien vom Staat nicht erzwungen werden sollen, sondern das lediglich an das gesamtwirtschaftliche Verantwortungsbewustsein der Beteiligten appelliert wird.
Archive | 1984
Bernhard Külp; Norbert Berthold; Ulrich Roppel; Eckhard Knappe; Dipl.-Vw. Thomas Rüdel; Rudolf Wolters
Politischer Einflus kann unter anderem dadurch ausgeubt werden, das sich der Staat oder eine andere offentlich-rechtliche Einrichtung als Kaufer oder Verkaufer auf einem sonst freien Markt beteiligt und aufgrund eines grosen Marktanteiles die Marktergebnisse in gewunschter Weise zu beeinflussen sucht.
Archive | 1984
Bernhard Külp; Norbert Berthold; Ulrich Roppel; Eckhard Knappe; Thomas Rüdel; Rudolf Wolters
Im vorhergehenden Kapitel uberpruften wir die Effizienz marktteilnehmender Interventionen des Staates. Um deren Problematik besser erkennen zu konnen, hatten wir zum Vergleich bereits das Instrument der Subventionierung herangezogen. Wir wollen uns nun im folgenden speziell diesem alternativen Instrument zuwenden und uberprufen, wie effizient finanzielle Anreize im Rahmen der sektoralen Wirtschaftspolitik eingesetzt werden konnen. Finanzielle Anreize haben mit marktteilnehmenden Interventionen gemeinsam, das der Staat in beiden Fallen seinen Einflus durch Einsatz finanzieller Mittel auszuuben versucht. Wahrend er jedoch bei marktteilnehmenden Interventionen als Kaufer oder Verkaufer auftritt und deshalb zweiseitige Geschafte in Form von Tauschbeziehungen stattfinden, bezieht sich das Instrumentarium der finanziellen Anreize auf einseitige Transferzahlungen, die aufgrund der Zwangsbeziehungen zwischen Burger und Staat moglich werden.
Archive | 1984
Bernhard Külp; Norbert Berthold; Ulrich Roppel; Eckhard Knappe; Dipl.-Vw. Thomas Rüdel; Rudolf Wolters
Im 1. Kapitel wurde bereits dargestellt, das die Bedeutung der sektoralen Wirtschaftspolitik entscheidend von der Art des jeweils realisierten allgemeinen Wirtschaftssystems abhangt. In staatlich-planwirtschaftlichen Systemen ist es Aufgabe des Staates festzulegen, wie die materiellen Ressourcen auf die einzelnen Sektoren aufgeteilt werden sollen. Hier steht primar nicht zur Diskussion, ob der Staat die Allokation bestimmen soll, sondern, warum eine bestimmte Art der Allokation gewahlt wurde. Die Grundentscheidung zugunsten einer marktwirtschaftlichen Ordnung basiert hingegen auf der Vorstellung, das der Markt im allgemeinen besser als politische Steuerungsmechanismen in der Lage ist, die wirtschaftlichen Probleme befriedigend zu regeln. Nur in Ausnahmefallen erscheinen politische Eingriffe in den Marktmechanismus gerechtfertigt, und diese Eingriffe bedurfen dann einer Begrundung. Folglich geht es innerhalb eines marktwirtschaftlichen Systems im Rahmen der Zielanalyse primar um die Frage, aus welchen Grunden sektorale Eingriffe gerechtfertigt erscheinen.
Archive | 1984
Bernhard Külp; Norbert Berthold; Ulrich Roppel; Eckhard Knappe; Dipl.-Vw. Thomas Rüdel; Rudolf Wolters
Die beiden vorhergehenden Kapitel befasten sich mit der Frage, unter welchen Sonderbedingungen Marktsysteme zu unbefriedigenden Ergebnissen fuhren. Die alleinige Feststellung nicht befriedigender Marktergebnisse stellt aber noch keine ausreichende Begrundung fur politische Eingriffe dar. Unzufriedenheit mit den Marktergebnissen ist zwar eine notwendige, nicht aber ausreichende Voraussetzung zur Rechtfertigung politischer Eingriffe. In der Realitat konnen niemals allseits befriedigende Losungen erreicht werden, gleichgultig, ob ein Problem im Rahmen eines marktwirtschaftlichen oder eines staatlich-politischen Systems angegangen wird; die wirklichen Losungen werden immer mehr oder weniger suboptimal sein. Dabei haben gerade die Erfahrungen mit politischen Eingriffen in der Vergangenheit gezeigt, das es erhebliche politische Unvollkommenheiten geben kann und das keinesfalls jedes Problem im Rahmen politischer Systeme befriedigend gelost werden kann. Demzufolge mus vor Eingriffen in den Marktprozes stets uberpruft werden, ob im Einzelfall das vorliegende Problem aller Wahrscheinlichkeit nach innerhalb des politischen Systems insgesamt befriedigender gelost werden kann als innerhalb des Marktsystems. Die Marktlosung kann zwar insgesamt unbefriedigend sein, eine politische Losung des Problems kann aber zu noch unbefriedigenderen Ergebnissen fuhren.
Archive | 1984
Bernhard Külp; Norbert Berthold; Ulrich Roppel; Eckhard Knappe; Dipl.-Vw. Thomas Rüdel; Rudolf Wolters
Bislang gingen wir der Frage nach, aus welchen Grunden die Allokationslosung des Marktes als unbefriedigend angesehen werden kann. Sektorale Eingriffe in den Markt werden jedoch nicht nur aus allokativen Grunden durchgefuhrt; bisweilen werden sie auch deshalb gefordert, weil man mit der Verteilungslosung des Marktes nicht einverstanden ist. In gleicher Weise wie der Markt eine bestimmte Allokationslosung (eine Ausrichtung der Produktion an den Konsumentenwunschen) intendiert und sich diese um so mehr durchsetzt, je besser der Markt funktioniert, konnen wir weiterhin davon ausgehen, das mit dem Marktprozes auch ein bestimmtes Verteilungsprinzip verbunden ist und das dieses um so mehr verwirklicht wird, je reibungsloser sich die Marktkrafte durchsetzen konnen.
Archive | 1984
Bernhard Külp; Norbert Berthold; Ulrich Roppel; Eckhard Knappe; Dipl.-Vw. Thomas Rüdel; Rudolf Wolters
Auch dieses Kapitel befast sich — ahnlich wie Kapitel 10 — mit Einschrankungen des Wettbewerbs, die von seiten des Staates geduldet oder sogar bewust herbeigefuhrt werden, obwohl generell dem Wettbewerb im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Ordnung eine konstitutive Rolle zugedacht wird.
Review of World Economics | 1970
Bernhard Külp
Die vorliegende Schrift gliedert sich in zwei Teile: der erste, analytische Teil setzt sich mit einigen Einwendungen gegen die Forderung nach qualifizierter Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmungen kritisch auseinander, wahrend der zweite, dokumentarische Teil den Verlauf des Streites darzustellen versucht, der sich Ende 1965 in der Bundesrepublik Deutschland um die Haltung der katholischen Kirche, namentlich des Zweiten Vatikanischen Konzils, zur Frage der wirtschaftlichen Mitbestimmung entzundet hat, ein Streit, in den vor allem auch Nell-Breuning verwickelt war. Da der Rezensent in erster Linie an den in dieser Schrift zur Diskussion gestellten Argumenten interessiert ist, soll auf eine ausfuhrliche Darstellung und Besprechung des zweiten dokumentarischen Teiles verzichtet werden. Nell-Breuning wendet sich in einem ersten Abschnitt gegen den Vorwurf, der Kampf um die Mitbestimmung sei nichts anderes als ein Kampf um Macht. Das Streben nach Macht sei weder gut noch bose. Dieser erste Vorwurf sage deshalb weder etwas fur noch gegen die Mitbestimmung aus. Allerdings dachten diejenigen, die dieses Argument vorbrachten, noch an etwas anderes: nicht fur die Arbeitnehmerschaft, sondern fur die Gewerkschaftsfunktionare werde ein Machtzuwachs angestrebt. Hatten die Gewerkschaftsfunktionare erst einmal die Macht in der Wirtschaft ergriffen, dann seien die Arbeitnehmer der Willkur dieses Funktionarskorps ein fur allemal ausgeliefert. Der Verfasser gesteht zu, das die Mitbestimmung je nach der Art, wie sie institutionell ausgestaltet werde, mehr oder weniger Versuchungen zu unehrenhaftem Verhalten enthalten konne. Dieser Gefahr konne man jedoch am besten dadurch begegnen, das man den Gewerkschaften nur einen Mindestanteil an der Mitbestimmung einraume. Der Vorwurf gelte allenfalls fur eine gewerkschaftliche Mitbestimmung, die auch von ihm abgelehnt werde.
Archive | 1987
Norbert Berthold; Bernhard Külp
Archive | 1965
Bernhard Külp