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Dive into the research topics where Christoph Jansen is active.

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Featured researches published by Christoph Jansen.


Archive | 2018

Kapitel 6: Ungenutztes Unterstützungspotential

Christian Katzenmeier; Christoph Jansen

Reichen die nach geltendem Recht bestehenden Unterstutzungsmoglichkeiten mithin zumindest in der Theorie aus, die Bedurfnisse der Versicherten zu befriedigen, so bedeutet dies indes nicht zwangslaufig, dass die Unterstutzung in der Praxis auch wie benotigt beim Betroffenen ankommt.


Archive | 2018

Kapitel 1: Einführung

Christian Katzenmeier; Christoph Jansen

Patientenrechte und Arzthaftung gewinnen in der modernen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Die Grunde fur die steigende Zahl der gegen Arzte und Krankenhaustrager erhobenen Schadensersatzanspruche liegen in der Okonomisierung, Verwissenschaftlichung, Technisierung und Spezialisierung der Medizin, wodurch die Expertenfunktion des Arztes gestarkt, dieser aber sukzessive seiner Partnerrolle beraubt wird, dem Aufkommen und Ausbreiten der Sozialversicherungssysteme, die das personliche Band zwischen Arzt und Patient abschwachen, den zunehmenden iatrogenen Risiken der invasiven Medizin, den Erwartungen und der Forderungshaltung einer anspruchsvoller werdenden Patientenschaft sowie allgegenwartigen Verrechtlichungstendenzen1.


Archive | 2018

Kapitel 5: Zusammenfassung und Bewertung

Christian Katzenmeier; Christoph Jansen

Im Anschluss an die Darstellung des Unterstutzungsbedarfs der Versicherten sowie der Unterstutzung durch die Krankenkassen nach § 66 SGB V sollen diese Aspekte nun zusammengefuhrt werden. Auf diese Weise soll analysiert werden, ob die bestehenden Unterstutzungsmoglichkeiten ausreichend sind, um dem festgestellten Unterstutzungsbedarf wirksam Rechnung zu tragen.


Archive | 2018

Kapitel 4: Exkurs zur Rechtslage und Praxis in der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Christian Katzenmeier; Christoph Jansen

Eine mit § 66 SGB V vergleichbare Regelung findet sich fur das Recht der Privaten Krankenversicherung (PKV) in § 192 Abs. 3 Nr. 4 VVG1. Die Vorschrift ist Teil der Regelungen zur Ausgestaltung der Krankheitskostenversicherung, deren vertragstypische Leistungen in § 192 Abs. 1-3 VVG beschrieben sind.


Archive | 2018

Kapitel 3: Unterstützung durch die Krankenkassen

Christian Katzenmeier; Christoph Jansen

Die Durchsetzung von Schadensersatzanspruchen wegen medizinischer Behandlungsfehler ist folglich fur den Betroffenen unter Umstanden mit einem erheblichen zeitlichen und auch finanziellen Aufwand sowie weiteren daraus resultierenden, nicht zu unterschatzenden personlichen Belastungen verbunden.


Archive | 2018

Kapitel 9: Nachtrag

Christian Katzenmeier; Christoph Jansen

Das dieser Veroffentlichung zugrunde liegende Rechtsgutachten wurde im Auftrag des BMG angefertigt und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung Ende November 2016 ubermittelt.


Archive | 2018

Kapitel 2: Unterstützungsbedarf der Versicherten

Christian Katzenmeier; Christoph Jansen

Auseinandersetzungen in Arzthaftungssachen sind gekennzeichnet durch die Ungleichheit der Parteien1. Typischerweise besteht ein erheblicher Informations- und Argumentationsunterschied zwischen Arzt und Patient. Der Arzt hat insofern regelmasig einen deutlichen Vorsprung. Zum einen weis im Allgemeinen nur er, was sich in der konkreten Behandlungssituation tatsachlich abgespielt hat, nicht aber der Patient, weil dieser moglicherweise ohne Bewusstsein oder aus sonstigen Grunden nicht in der Lage war, den Ablauf zu beobachten oder festzustellen.


Archive | 2018

Kapitel 7: Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Christian Katzenmeier; Christoph Jansen

Angesichts der zuvor getroffenen Feststellung, dass § 66 SGB V seinem Regelungsanliegen grundsatzlich gerecht wird1, ist davon auszugehen, dass de lege ferenda jedenfalls keine grundlegenden Modifikationen der Norm erforderlich sind. Insbesondere besteht kein (Unterstutzungs- und damit Reform-)Bedarf nach weitreichenderen Leistungen, die das Verhaltnis zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen zusatzlich belasten.


Archive | 2018

Kapitel 8: Fazit

Christian Katzenmeier; Christoph Jansen

Angesichts der wachsenden Bedeutung von Patientenrechten in der modernen Gesellschaft tragen auf der Grundlage des § 66 SGB V auch die Krankenkassen ihren Teil zur Durchsetzung von Schadensersatzanspruchen wegen medizinischer Behandlungsfehler bei.


Jura - Juristische Ausbildung | 2016

»Aufs Glatteis begeben« Haftungs- und schadensrechtliche Fragen nach einem Verkehrsunfall

Christian Katzenmeier; Christoph Jansen

Ronny (R) ist mit seinem Pkw an einem frostigen Januarmorgen bei Eisglätte auf dem Weg zur Arbeit. Da er einen wichtigen Termin zu verpassen droht, fährt er auf der Autobahn mit überhöhter, nicht an die Witterungsverhältnisse angepasster Geschwindigkeit. Beim Überholen des Opel Manta des Manni (M), der mit angemessener Geschwindigkeit in dieselbe Richtung unterwegs ist, rutscht R aus der Spur und rammt den Pkw des M seitlich. Der Manta gerät ins Schleudern und prallt ungebremst gegen den Pfeiler einer über die Autobahn führenden Brücke. M verlässt – wie durch ein Wunder unverletzt – seinen Pkw, um sich hinter der Leitplanke am Straßenrand in Sicherheit zu bringen. Dabei stürzt er jedoch auf der eisglatten Fahrbahn und zieht sich einen Bruch des rechten Schultergelenks zu. M verlangt von R Ersatz der hierdurch entstandenen Behandlungskosten sowie ein angemessenes Schmerzensgeld. Zudem fordert M von R Ersatz der Kosten einer fachgerechten Reparatur seines beschädigten Kfz in Höhe von 11.000 € zuzüglich einer Ausgleichszahlung für den verbleibenden Minderwert in Höhe von 500 €. R verweigert eine Zahlung in dieser Höhe, da auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein gleichwertiger Opel Manta für 10.000 € zu haben ist, außerdem das bei M verbleibende Unfallfahrzeug einen Restwert von 1.000 € hat. M verweist demgegenüber darauf, wie sehr er an seinem ihm vertrauten Manta hängt. Er möchte ihn unbedingt weiter nutzen, ein anderer Wagen kommt für ihn nicht in Frage. Durch die Kollision des Manta mit dem Pfeiler wird die Brücke so stark beschädigt, dass Einsturzgefahr besteht. Das betroffene Teilstück der Autobahn wird deshalb für mehrere Tage gesperrt. Im Rundfunk wird empfohlen, den gesperrten Bereich großräumig zu umfahren. Entsprechende Umleitungen werden eingerichtet. Wenige Kilometer vom gesperrten Bereich entfernt, aber außerhalb des gesperrten Bereichs selbst, befindet sich an der Autobahn eine Rastanlage. Diese wird vom Eigentümer Eddi (E) betrieben. Die Anlage ist zwar weiterhin über eine kleine, hinter dem gesperrten Bereich gelegene Autobahnauffahrt erreichbar. Wegen fehlender Einnahmen durch den großräumig umgeleiteten Durchgangsverkehr erleidet E dennoch Einbußen in Höhe von 30.000 € (90 Prozent des normalen Umsatzes). E verlangt Ersatz dieser Einnahmeausfälle vomUnfallverursacher R.

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Hans-Detlev Saeger

Dresden University of Technology

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