Heidi Bergmann
Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
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Featured researches published by Heidi Bergmann.
Archive | 1998
Heidi Bergmann; Karl Ludwig Brockmann; Klaus Rennings
National and international environmental policies are moving towards’ softer’ regulation, especially in the form of (negotiated) environmental agreements. Supporters of this trend emphasize the positive effects on the economy and the environment, calling these agreements ‘efficient’, ‘innovative’ and ‘environmentally friendly’. The German Federal Government puts its faith in these positive effects, espousing environmental agreements in principle. However, by giving preference to these ‘soft’ instruments, the government may be tacitly relinquishing its responsibility for the environment. Negotiated agreements made by the business community -like the pledges to develop so-called three-litre cars, to take back old cars, or to reduce carbon dioxide emissions- are therefore controversial from an ecological and economic point of view.
Archive | 1999
Klaus Rennings; Karl Ludwig Brockmann; Heidi Bergmann
A trend towards “softer” regulation, especially in the form of negotiated environmental agreements, is observable in national and international environmental policies. Such agreements are controversial, because there are fears that government will relinquish its responsibility for environmental protection. This paper analyses recent experiences with voluntary agreements in Germany. Topical German examples that have prompted public debates include the takeback agreement for cars, the voluntary agreement made by a number of industries on a CO2 reduction by the year 2005 and the voluntary agreement made by the automobile industry on the development of energy-efficient cars.
Archive | 1999
Klaus Rennings; Karl Ludwig Brockmann; Heidi Bergmann
A trend towards “softer” regulation, especially in the form of negotiated environmental agreements, is observable in national and international environmental policies. Such agreements are controversial, because there are fears that government will relinquish its responsibility for environmental protection. This paper analyses experiences with voluntary agreements in German climate policy. Especially the voluntary agreement made by a number of industries on a CO2 reduction by the year 2005. The paper is based on a study commissioned by the German Federal Ministry of Economics (Rennings et al. 1996).
Archive | 1999
Karl Ludwig Brockmann; Marcus Stronzik; Heidi Bergmann
In diesem Kapitel werden die beiden wesentlichen im Kioto-Protokoll enthaltenen Wirkungsmechanismen zur Flexibilisierung der Reduktionsverpflichtungen — Joint Implementation (Abschnitt 3.2) und der Emissionsrechtehandel (Abschnitt 3.3) — einerseits theoretisch und andererseits in Hinblick auf bisherige Erfahrungen mit diesen Instrumenten dargestellt. Auf Basis dieser Uberlegungen erfolgt anschliesend in Zusammenhang mit den in Kapitel 2 vorgestellten Regelungen dieser Instrumente im Kioto-Protokoll jeweils eine kritische Bewertung zu ausgewahlten Fragestellungen.
Archive | 1999
Dipl.-Volkswirt Karl Ludwig Brockmann; Dipl.-Wirtschaftsing Marcus Stronzik; Heidi Bergmann
Die Klimarahmenkonvention2 (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) gehort neben der Rio-Deklaration, der Agenda 21 und der Konvention zum Schutz der Artenvielfalt zu den wesentlichen Ergebnissen der im Juni 1992 in Rio de Janeiro abgehaltenen UN-Konferenz fur Umwelt und Entwicklung. Das Ziel der UNFCCC ist es, „die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphare auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefahrliche anthropogene Storung des Klimasystems verhindert wird„ (Art. 2). Die Vertragsparteien haben fur ihre Bemuhungen zum Schutz des Klimas einen zweistufigen Ansatz gewahlt: Mit der Rahmenvereinbarung werden auf einer ersten Stufe die allgemeinen Ziele und Grundsatze der Zusammenarbeit geregelt. Die Ausformulierung der genauen Pflichten, der Einzel- und Besonderheiten bleibt einer zweiten Stufe, das heist den Folgeubereinkommen / Protokollen vorbehalten. Der Rahmenvertrag zum Klimaschutz erfuhr eine breite Zustimmung, er wurde von 154 Staaten und der Europaischen Gemeinschaft unterzeichnet und ist am 21. Marz 1994 in Kraft getreten.
Archive | 1999
Dipl.-Volkswirt Karl Ludwig Brockmann; Dipl.-Wirtschaftsing Marcus Stronzik; Heidi Bergmann
Der Einsatz umweltpolitischer Instrumente fuhrt sowohl bei den Adressaten als auch beim Staat zu einmaligen und wiederkehrenden Transaktionskosten, zum Beispiel durch die Einrichtung von Mesvorrichtungen, den Aufbau von Behorden, regelmasige Meldeverfahren etc. Bei einem gegebenen Umweltziel sollte der Staat aus wohlfahrtstheoretischer Sicht nach demjenigen umweltpolitischen Arrangement suchen, das gesamtwirtschaftlich die Summe dieser Kosten und der Vermeidungskosten minimiert. Als Konsequenz kann sich in einer Welt mit positiven Transaktionskosten das allein auf die Fahigkeit umweltpolitischer Instrumente zur Minimierung der Vermeidungskosten resultierende Ranking (vgl. Abschnitt 3.1) andern. KOHN (1991:315) merkt hierzu an: „For Coase (1960), however, the priority is reversed, because the transactions costs of implementation, enforcement, etc. determine at the outset how pollution should be controlled.“
Archive | 1999
Karl Ludwig Brockmann; Marcus Stronzik; Heidi Bergmann
Das Kioto-Protokoll sieht fur die Vertragsstaaten des Annex B keine Moglichkeit vor, sich Emissionsreduktionen, die vor der ersten Budgetperiode, das heist vor 2008, im eigenen Land erbracht werden, auf die Verpflichtungen anrechnen zu lassen. Die Herausforderung fur die betroffenen Lander sowie die dort ansassigen Unternehmen besteht nun darin, eine vorausschauende Politik hinsichtlich des Ausstoses von Treibhausgasen fur die Zeit vor 2008 in Gang zu setzen, um nicht am Beginn der Periode mit untragbaren Anpassungslasten konfrontiert zu sein.
Archive | 1999
Karl Ludwig Brockmann; Marcus Stronzik; Heidi Bergmann
Das Kioto-Protokoll enthalt verschiedene Flexibilisierungsmechanismen, die es den Vertragsparteien erlauben, ihre Quantified Emission Limitation and Reduction Commitments in staatenubergreifender Zusammenarbeit zu erfullen. Von besonderem Interesse fur die Europaische Union (EU) ist die Moglichkeit des Art. 4, Zielgemeinschaften zur Erreichung der Reduktionsverpflichtungen zu bilden. Die EG und ihre Mitgliedstaaten zeichnen dann gemeinsam — als eine Art „Bubble“ — verantwortlich fur die Einhaltung der Emissionsminderungen, wobei die Lasten zwischen den Staaten unterschiedlich aufgeteilt werden.82 Die Kommission hat in ihrem Strategiepapier vom 3. Juni 1998 „Klimaanderungen- zu einer EU-Strategie nach Kioto“83 festgestellt, das die Hauptverantwortung fur die Erfullung der Reduktionsziele von Kioto bei den Mitgliedstaaten liegt. Die Gemeinschaft, die neben den Mitgliedstaaten Unterzeichnerin und kunftige Vertragspartei des Protokolls ist, sieht sich selbst in der Verantwortung sicherzustellen, das die Masnahmen der Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Vertrag stehen und das diese ihren Verpflichtungen aus dem Protokoll nachkommen.
Archive | 1999
Karl Ludwig Brockmann; Marcus Stronzik; Heidi Bergmann
Betrachtet man zunachst nur die drei „grosen“ Treibhausgase, so ist aus Tabelle 10 ersichtlich, das sich die EU zur Erfullung ihrer Kioto-Reduktionspflichten weniger vor ein CH4- oder N2O-Problem gestellt sieht, als vielmehr vor die Frage, wie der Trend zum Emissionsanstieg bei CO2 gestoppt und umgekehrt werden kann. Tabelle 10 zeigt auch, das sich die Situation fur Deutschland vergleichsweise gunstig darstellt. Sowohl bei CH4 und N2O als auch bei CO2 ist langfristig ein Ruckgang zu beobachten. Es ist aber erkennbar, das ein Grosteil der langfristigen CO2-Emissionsreduktion bereits erfolgt ist und nach dem Jahr 2000 nur noch ein relativ geringer Ruckgang zu verzeichnen sein wird. Eine Betrachtung der pro-Kopf-Emissionen nach Bundeslandern zeigt, das ein wesentlicher Teil der bisherigen Emissionsminderung von den Neuen Bundeslandern getragen wurde, insbesondere bei CO2 (UMWELT 6/1998).
Archive | 1998
Henrike Koschel; Karl Ludwig Brockmann; Tobias F. N. Schmidt; Marcus Stronzik; Heidi Bergmann
In diesem Kapitel wird ein praxisnahes System handelbarer SO2-Zertifikate fur europaische EVU entworfen. Einfuhrend werden die zugrundegelegten allgemeinen Richtlinien fur die Modellausgestaltung aufgefuihrt, welche die wichtigsten Erkenntnisse aus den ersten Kapiteln zusammenfassen (Ab-schnitt 5.1). Es schliest sich eine Diskussion der Verfahrenswahl fur die Bestimmung der Reduktionsverpflichtungen der EVU an (Abschnitt 5.2). Die Abschnitte 5.3 bis 5.8 stellen die zentralen konzeptionellen Teile dieses Kapitels dar; in ihnen werden u.a. das Design der Zertifikate, die Ausgestal-tung der Kassa- und Terminmarkte und die vorgesehenen Masnahmen zur Vermeidung von Hot Spots erlautert. Anhang A-5 fast die Details in einer tabellarischen Ubersicht zusammen.
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Dipl.-Volkswirt Karl Ludwig Brockmann
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