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Publication


Featured researches published by Michael Grünberger.


Rechtswissenschaft | 2012

Geschlechtergerechtigkeit im Wettbewerb der Regulierungsmodelle

Michael Grünberger

4 Geschlechtergerechtigkeit oder Diversity? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. 5 Geschlechtergerechtigkeit . . . . . . . . 1. 5 Diversity . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. 8 Begriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) 8 Verwurzelung im U.S.-amerikanischen Gleichheitsdiskurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b)


Jura - Juristische Ausbildung | 2009

Der Anwendungsbereich der AGB-Kontrolle

Michael Grünberger

In Klausuren ist die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mittlerweile zu einem Standardproblem geworden. In der Ausbildung wird deshalb der Schwerpunkt regelmäßig auf die Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle gesetzt. Damit man in diese Prüfung überhaupt einsteigen darf, muss es sich bei den Vertragsbedingungen um AGB handeln. Für eine erfolgreiche Fallbearbeitung ist es notwendig, den Normzweck der AGB-Kontrolle und ihre Legitimation in einer von Vertragsfreiheit geprägten Zivilrechtsordnung zu verstehen (I). Bevor man mit einer AGB-Prüfung beginnt, muss man untersuchen, ob die damit verfolgten Ziele nicht schon durch zwingendes Gesetzesrecht verwirklicht sind (II). Im Anschluss schildert dieser Beitrag darauf aufbauend und anhand von Fallbeispielen den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB (III).


Archive | 2008

Rechtsdurchsetzungsbemühungen – Anzeichen eines Systemkollapses?

Michael Grünberger

Der Ersatz von Abmahnkosten wird in Zukunft bei einfach gelagerten Urheberrechtsverletzungen auserhalb des geschaftlichen Verkehrs auf 100 € beschrankt (§ 97a UrhG). Damit reagiert der Gesetzgeber auf eine Schieflage, in die das Urheberrecht geraten ist, seitdem „die uneingeschrankte Achtung geistigen Eigentums“ als Leitmotiv die Interessenabwagung dominiert. Der Beitrag untersucht zunachst vier Variationen dieses Themas und pladiert anschliesend fur einen Perspektivenwechsel, um die Interessen der „privaten“ Nutzer angemessen berucksichtigen zu konnen. Ausgehend von einer „kommunikativen Konzeption von Privatsphare“ wird gezeigt, dass das geltende Urheberrecht die beteiligten Interessen bei privater Kommunikation uber offentliche Distributionskanale unzureichend wurdigt. § 97a UrhG wird hier als Antwort auf diese Unzulanglichkeit interpretiert.


Juristische Rundschau | 2008

Der Nachname Als Vorname - Neues Zum Vornamensrecht

Michael Grünberger

Der BGH hat entschieden, dass die Eltern den Namen »Lütke« zum Vornamen für ihren Sohn bestimmen können, obwohl es sich dabei um den Familiennamen des Vaters handelt. Damit schließt er sich der vom BVerfG angestoßenen Neukonzeption des Vornamensrechts an.


Archive | 2013

Personale Gleichheit : Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Zivilrecht

Michael Grünberger


IPRax: Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts | 2015

Zuständigkeitsbegründender Erfolgsort bei Urheberrechtsverletzungen

Michael Grünberger


Archive | 2012

Vielfalt Durch Quote? - Umgekehrte Diskriminierung Zu Lasten Des Leistungsprinzips

Michael Grünberger


Archive | 2007

Ein Plädoyer für ein zeitgemäßes Transsexuellengesetz

Michael Grünberger


Archive | 2018

Das "generische Maskulin" vor Gericht : Zu BGH, Urteil v. 13.3.2018 - VI ZR 143/17

Michael Grünberger


Archive | 2018

Verträge über digitale Inhalte : Überblick und Auswirkungen auf das Urheberrecht

Michael Grünberger

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Nils Jansen

University of Münster

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