Michael Grünberger
University of Cologne
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Publication
Featured researches published by Michael Grünberger.
Rechtswissenschaft | 2012
Michael Grünberger
4 Geschlechtergerechtigkeit oder Diversity? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. 5 Geschlechtergerechtigkeit . . . . . . . . 1. 5 Diversity . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. 8 Begriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) 8 Verwurzelung im U.S.-amerikanischen Gleichheitsdiskurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b)
Jura - Juristische Ausbildung | 2009
Michael Grünberger
In Klausuren ist die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mittlerweile zu einem Standardproblem geworden. In der Ausbildung wird deshalb der Schwerpunkt regelmäßig auf die Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle gesetzt. Damit man in diese Prüfung überhaupt einsteigen darf, muss es sich bei den Vertragsbedingungen um AGB handeln. Für eine erfolgreiche Fallbearbeitung ist es notwendig, den Normzweck der AGB-Kontrolle und ihre Legitimation in einer von Vertragsfreiheit geprägten Zivilrechtsordnung zu verstehen (I). Bevor man mit einer AGB-Prüfung beginnt, muss man untersuchen, ob die damit verfolgten Ziele nicht schon durch zwingendes Gesetzesrecht verwirklicht sind (II). Im Anschluss schildert dieser Beitrag darauf aufbauend und anhand von Fallbeispielen den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB (III).
Archive | 2008
Michael Grünberger
Der Ersatz von Abmahnkosten wird in Zukunft bei einfach gelagerten Urheberrechtsverletzungen auserhalb des geschaftlichen Verkehrs auf 100 € beschrankt (§ 97a UrhG). Damit reagiert der Gesetzgeber auf eine Schieflage, in die das Urheberrecht geraten ist, seitdem „die uneingeschrankte Achtung geistigen Eigentums“ als Leitmotiv die Interessenabwagung dominiert. Der Beitrag untersucht zunachst vier Variationen dieses Themas und pladiert anschliesend fur einen Perspektivenwechsel, um die Interessen der „privaten“ Nutzer angemessen berucksichtigen zu konnen. Ausgehend von einer „kommunikativen Konzeption von Privatsphare“ wird gezeigt, dass das geltende Urheberrecht die beteiligten Interessen bei privater Kommunikation uber offentliche Distributionskanale unzureichend wurdigt. § 97a UrhG wird hier als Antwort auf diese Unzulanglichkeit interpretiert.
Juristische Rundschau | 2008
Michael Grünberger
Der BGH hat entschieden, dass die Eltern den Namen »Lütke« zum Vornamen für ihren Sohn bestimmen können, obwohl es sich dabei um den Familiennamen des Vaters handelt. Damit schließt er sich der vom BVerfG angestoßenen Neukonzeption des Vornamensrechts an.
Archive | 2013
Michael Grünberger
IPRax: Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts | 2015
Michael Grünberger
Archive | 2012
Michael Grünberger
Archive | 2007
Michael Grünberger
Archive | 2018
Michael Grünberger
Archive | 2018
Michael Grünberger