Moritz Vormbaum
Humboldt University of Berlin
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Publication
Featured researches published by Moritz Vormbaum.
Archive | 2018
Gerhard Werle; Moritz Vormbaum
Wer den Begriff „Transitional Justice“ gepragt hat, lasst sich heute nicht mehr eindeutig feststellen. Zu seiner Verbreitung entscheidend beigetragen hat in jedem Fall die dreibandige, von Neil Kritz herausgegebene Publikation „Transitional Justice: How Emerging Democracies Reckon with Former Regimes“ aus dem Jahre 1995. Die darin enthaltenen Beitrage befassen sich mit Staaten, die sich zu jener Zeit im Ubergang von einer Diktatur zur Demokratie befanden. Zu nennen sind insbesondere die Staaten Ost- und Mitteleuropas, in denen sich nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion demokratische Strukturen bildeten, zahlreiche lateinamerikanische Staaten, die sich mit dem Erbe der Militardiktaturen konfrontiert sahen, Sudafrika, das gerade die Apartheid uberwunden hatte, sowie sudeuropaische Staaten wie Spanien oder Griechenland, in denen die von Faschismus und Militardiktatur gepragte Vergangenheit noch prasent war.
Archive | 2018
Gerhard Werle; Moritz Vormbaum
Unter einer Transition versteht man den Prozess eines Wechsels von einem Zustand in einen anderen. In dem hier interessierenden Zusammenhang geht es um den grundlegenden politischen Wandel innerhalb eines Staats. Rein begrifflich ist auch Ubergang von der Demokratie zur Diktatur, zum Beispiel von der Weimarer Republik zum NS-Staat, eine Transition. Bei Transitional Justice geht es freilich um das gegenteilige Szenario, namlich um den Aufbau eines demokratischen Systems nach der Uberwindung einer Diktatur. Im Fokus von Transitional sind fallen deshalb beispielsweise auch nicht der Aufbau sozialistischer Systeme in der Machtsphare der Sowjetunion in den Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs oder die auf okonomische Umverteilung zielenden Umwalzungen, die in afrikanischen Landern nach der Befreiung von der Kolonialherrschaft stattfanden.
Archive | 2018
Gerhard Werle; Moritz Vormbaum
In welchen rechtlichen Rahmen fugen sich die Aufarbeitungsoptionen ein, die, wie gesehen, den Kern von Transitional Justice ausmachen? Der Begriff „Justice“ gibt in dieser Hinsicht nur einen sehr allgemeinen normativen Bezugspunkt vor. Die doppelte Bedeutung des Wortes („Gerechtigkeit“ und „Justiz“) erschwert eine Deutung zusatzlich. Folgende rechtliche Grundsatze von Transitional Justice haben sich aber herauskristallisiert.
Archive | 2018
Gerhard Werle; Moritz Vormbaum
Fur die Evaluierung von Aufarbeitungsprozessen haben sich noch keine allgemein anerkannten Standards herausgebildet. Im Schrifttum wird kritisiert, die Transitional Justice-Forschung erfolge bisher zu sehr auf normativer anstatt auf empirischer Grundlage. Es bleibe unklar, ob Transitional Justice uberhaupt „funktioniere“, da Ergebnisse nur „behauptet“ und nicht „problematisiert“ wurden. Insbesondere mit Blick auf die positiven Wirkungen, die Strafverfahren bei der Aufarbeitung von Systemunrecht zugeschrieben wurden, bedurfe es einer grundlichen empirischen Uberprufung, ob diese Wirkungen tatsachlich erzielt wurden oder ob es sich um Wunschdenken handle.
Archive | 2018
Gerhard Werle; Moritz Vormbaum
Eine funfte Aufarbeitungsoption ist die Uberprufung des offentlichen Dienstes. Hierbei werden Staatsbedienstete der ehemaligen Diktatur einem „screening“ unterzogen, dem berufliche Disqualifikationen und Berufsverbote folgen konnen. Auch nach dem Ende eines Kriegs werden vielfach solche Uberprufungen durchgefuhrt, die sich dann insbesondere auf die Streitkrafte und den staatlichen Sicherheitsapparat beziehen.
Archive | 2018
Gerhard Werle; Moritz Vormbaum
Das Kapitel bietet einen Uberblick uber die Aufarbeitungssituationen in Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Haiti, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay, Peru und Uruguay. Dargestellt werden jeweils die historischen Entwicklungen im Hinblick auf das Systemunrecht sowie die ergriffenen Aufarbeitungsoptionen.
Archive | 2017
Gerhard Werle; Moritz Vormbaum
At its Twelfth Ordinary Session in February 2009 in Addis Ababa, Ethiopia, the Assembly of the African Union requested the Commission of the African Union.
Juristische Rundschau | 2017
Moritz Vormbaum
Leider wurde eine wichtige inhaltliche Ergänzung des Autors nicht in die veröffentlichte Version seines Beitrags übernommen, was wir bedauern und hiermit gerne richtigstellen möchten. Auf Seite 509 in der Mitte der rechten Spalte muss es korrekt lauten (bisher fehlende Ergänzung in fett): »Besitzt die betreffende Person bei einer Verkehrskontrolle lediglich den »Reichsführerschein« und keinen gültigen Führerschein der Bundesrepublik, kommt zudem eine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG I (falls eine entsprechende Erlaubnis nicht vorliegt) oder eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i. V. m. § 4 Abs. 2 S. 2 FahrerlaubnisVO wegen Fahrens ohne Führerschein in Betracht, was in der Praxis bei einigen bekannten »Reichsbürgern« bereits zu wiederholten Verurteilungen geführt hat.«
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft | 2016
Moritz Vormbaum
Im Arsenal der Waffen, die einer Diktatur zur Durchsetzung ihrer Politik und Ideologie zur Verfügung stehen, besitzt das Strafrecht einen besonderen Platz. Die deutsche Geschichte enthält hierfür reichlich Anschauungsmaterial: In der DDR galt das Strafrecht als Erziehungsinstrument und „Hebel“ zur Durchsetzung der sozialistischen Ideologie; im NS-Staat waren Gesetze „Transportmittel des Führerwillens“. Während die Diktaturen in Deutschland und Europa seit dem Ende des 20. Jahrhunderts überwunden sind und die Analyse des Strafrechts jener Regime seitdem aus der Retrospektive und auf Grundlage (zeit-)historischer Fragestellungen erfolgt, besitzt eine solche Analyse in Ländern anderer Teile der Welt weiterhin hohe Aktualität. Dies gilt etwa für das Strafrecht Nordkoreas, das den Gegenstand des vorliegenden Beitrags darstellt. Dass auch hier die politische Führung das Recht traditionell als Hilfsfmittel der Politik begreift, lässt sich schon den Reden Kim Il Sungs (des Vaters von Kim Jong Il und Großvaters von Kim Jong Un) entnehmen, in denen er etwa ausführte: „Die Gesetze unseres Landes sind wichtige Waffen zur Durchsetzung der nationalen Politik. Gesetze sind Ausdruck der Politik und sind somit der Politik, von der sie untrennbar sind, dienstbar“.
Archive | 2014
Temitayo Lucia Akinmuwagun; Moritz Vormbaum
The term ‘Jos crisis’ describes hailstorm of protracted violence that has been plaguing the region around the city of Jos in Nigeria (albeit with interruptions) for many years. According to various human rights groups, despite a dramatic rise in the number of victims, not enough is being done by the Nigerian authorities to prosecute the offenders and to provide relief for the victims. As a consequence, the situation in Jos forms part of the preliminary investigations which the Office of the Prosecutor of the International Criminal Court is currently conducting in Nigeria. This chapter sketches a picture of the violence that has occurred in Jos, analyzes the reasons for the conflict, and discusses, on the basis of the facts available, the legal issues with regard to international criminal law. It seeks to shed light on a conflict which, despite its huge dimensions, thus far has been neglected in academic circles.