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Dive into the research topics where Reinhard Hendler is active.

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Featured researches published by Reinhard Hendler.


Archive | 2012

§69 Bau-, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland

Reinhard Hendler

Das gemeinsame Kennzeichen des Bau-, Raumordnungs- und Landesplanungsrechts besteht in der Regelung der raumlichen Gesamtplanung. Unter raumlicher Gesamtplanung ist die strategisch angelegte strukturelle Gestaltung des Raumes unter allen raumbedeutsamen Gesichtspunkten zu verstehen. Sie bezieht sich sowohl auf grosere als auch auf kleinere territoriale Einheiten (Gemeinden, Regionen, Lander etc.), wobei sie das Ziel verfolgt, die verschiedenen, vielfach konfligierenden Nutzungen des Bodens (Wohnen, Industrie und Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Freizeit und Erholung etc.) zu einem Ausgleich zu bringen. Das Baurecht weist zudem die Besonderheit auf, dass es neben der raumlichen Gesamtplanung (Bauplanungsrecht) einen weiteren Schwerpunkt umfasst, der die baubezogene Gefahrenabwehr betrifft (Bauordnungsrecht).


Archive | 2007

Grundbegriffe der Selbstverwaltung

Reinhard Hendler

Es gehort zu den Kennzeichen der deutschen Staats- und Verwaltungsorganisation, dass sie zu einem beachtlichen Teil auf dem Prinzip der Selbstverwaltung beruht. Dies gilt namentlich fur den kommunalen Bereich. Doch ist das Selbstverwaltungsprinzip hierauf keineswegs beschrankt, sondern in etlichen weiteren Lebensbereichen wirksam. In der Staats- und Verwaltungsrechtslehre ist nicht nur von kommunaler, sondern beispielsweise auch von wirtschaftlicher, berufsstandischer, akademischer, studentischer, kultureller und sozialer Selbstverwaltung die Rede.1 Zu den Institutionen der Selbstverwaltung werden die Gemeinden und Kreise ebenso gerechnet wie die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und Innungen, die Anwalts- und Arztekammern, die Universitaten und verfassten Studentenschaften, die Sozialversicherungstrager, die offentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, die Wasser- und Bodenverbande etc.2 Dabei wird die Selbstverwaltung auserhalb des kommunalen Bereichs als funktionale Selbstverwaltung bezeichnet. Es fallt auf, dass sich diese seit einigen Jahren einer erhohten Aufmerksamkeit in der Rechtswissenschaft erfreut.3 Ungeachtet dessen stellt die kommunale Selbstverwaltung den Hauptanwendungsfall und gleichsam das Referenzgebiet des Selbstverwaltungsprinzips dar. Dies mag vor allem auf die administrativpolitische Bedeutung der kommunalen Ebene zuruckzufuhren sein, hat aber nicht zuletzt auch historische Ursachen.


Archive | 2004

Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle Privater gegen Raumordnungs- und Flächennutzungspläne*

Reinhard Hendler

Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, Planungspraxis, Fachliteratur und Rechtsprechung geben Anlass, der Frage des Rechtsschutzes Privater gegen Raumordnungs- und Flächennutzungspläne nach § 47 VwGO erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. Es zeichnet sich derzeit ab, dass es in dieser Frage zu einem grundlegenden Wandel der bisherigen rechtlichen Beurteilung kommt.


Archive | 1997

Der Selbstverwaltungsgedanke in der Verfassung des Landes Hessen

Reinhard Hendler

Es gehort zu den besonderen Merkmalen der deutschen Staats- und Verwaltungsorganisation, das sie traditionell zu einem beachtlichen Teil auf Selbstverwaltungsinstitutionen beruht. Der Kreis dieser Institutionen umfast in Deutschland gegenwartig sowohl die Gemeinden und Gemeindeverbande als auch die Universitaten, die Rundfunkanstalten, die wirtschaftlichen und berufsstandischen Kammern, die (meisten) Studentenwerke, die Wasser- und Bodenverbande sowie — neben zahlreichen weiteren Einrichtungen — die Sozialversicherungstrager.


Archive | 1983

Grundprobleme der Entregelung im demokratischen Rechts- und Sozialstaat

Reinhard Hendler

Das Phanomen wachsender Verrechtlichung der Lebensverhaltnisse in der industriellen, wissenschaftlich-technischen Zivilisation ist wahrend der letzten Jahre vielfach geschildert, untersucht und lebhaft beklagt worden.1 Die Kritik am Verrechtlichungsphanomen zeichnet sich dabei durch einen ebenso variablen wie markanten Sprachgebrauch aus. Es ist hier unter anderem von Gesetzesflut, Paragraphendikkicht, Vorschriftenchaos und Normierungswut, ja gelegentlich auch vom furor legislativus (Herzog 1978, 86) die Rede. Die diagnostizierte „Burokratisierung und Verrechtlichung von privaten, informellen Handlungsbereichen“ wird als Erscheinung einer „Verodung der kommunikativen Kapazitaten der Lebenswelt“ interpretiert (Habermas 1979, 27). In der Tat kann nicht ubersehen werden, das die Folgen der zu beobachtenden Verrechtlichungstendenz in mehrfacher Hinsicht bedenklich sind. Hingewiesen sei lediglich auf den Umstand, das die Rechtsordnung nicht nur unubersichtlicher, unverstandlicher und komplizierter, sondern vor allem auch unvollziehbar oder jedenfalls nicht mehr im gewohnten Umfang vollzogen wird. Es treten, wofur der Umweltschutzbereich als Beispiel dienen mag, zunehmend Vollzugsdefizite auf mit der Folge, das das Recht seine Wirkungskraft als Steuerungs- und Gestaltungsmittel allmahlich einbust (vgl. dazu z. B. Wagener 1979, 244 ff.; Voigt 1981, 18 f.). Vor dem skizzierten Hintergrund werden derzeit verbreitet Uberlegungen angestellt, die darauf hinzielen, den von Legislative, Exekutive und Judikative produzierten Rechtsstoff zu reduzieren. Im folgenden soll diesen Uberlegungen naher nachgegangen werden, wobei sich die Erorterungen auf den speziellen Gesichtspunkt der Entregelung (Entparlamentarisierung), also auf die Frage der Verringerung des formlichen Gesetzesrechts konzentrieren.


Archive | 1987

Jahrbuch des Umwelt- und Technikrechts

Michael Kloepfer; Meinhard Schröder; Rüdiger Breuer; Peter Marburger; Udo Di Fabio; Michael Reinhardt; Reinhard Hendler; Peter Reiff; Timo Hebeler


Archive | 1988

Baurecht, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht

Hans-Joachim Koch; Reinhard Hendler


Natur Und Recht | 2010

Flexibilisierung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 vor dem Hintergrund des Klimawandels

Reinhard Hendler; Dennis Rödder; Michael Veith


Umweltwissenschaften Und Schadstoff-forschung | 2010

Rechts- und naturwissenschaftliche Kooperation im Umweltrecht am Beispiel des Chemikalien- und Naturschutzrechts

Reinhard Hendler


Archive | 1977

Die bürgerschaftliche Mitwirkung an der städtebaulichen Planung

Reinhard Hendler

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