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Featured researches published by Marcus Höreth.


Archive | 2009

Die Verfassung Europas

Frank Decker; Marcus Höreth

Die Beiträge des Bandes sind aus einer Ringvorlesung hervorgegangen, die das Seminar für Politische Wissenschaft im Wintersemester 2007|08 an der Universität Bonn veranstaltet hat. Zusätzlich zu den dort gehaltenen Vorträgen wurden weitere Aufsätze eingeworben, um einen möglichst vollständigen Überblick über die Tragweite der aktuellen Krise zu erhalten. Den Ausgangspunkt fast aller Beiträge bildet naturgemäß der Verfassungsprozess, dessen jüngste Entwicklung bis zum gescheiterten Referendum in Irland berücksichtigt werden konnte. Hintergrundinformation


Zeitschrift für Politikwissenschaft | 2009

Überangepasst und realitätsentrückt – Zur Paradoxie der Theorie der deliberativen Demokratie in der EU

Marcus Höreth

Von der Demokratietheorie wird erwartet, dass sie fußend auf einer möglichst exakten empirischen Problembeschreibung normativ überzeugende Alternativen zur Weiterentwicklung demokratischer Ordnungen anbietet. In diesem Beitrag wird die These vertreten, dass die in der Debatte um legitimes Regieren jenseits des Nationalstaats geradezu eine hegemoniale Stellung beanspruchende Theorie der „deliberativen“ Demokratie dies nicht zu leisten vermag, weil sie in diesem Verwendungszusammenhang unter der eigentümlichen Paradoxie leidet, sowohl überangepasst, als auch realitätsentrückt zu sein. Sie ist überangepasst, weil sie die partiell zu beobachtende Entkopplung der supranationalen Entscheidungsträger nicht mehr als demokratisches Übel, sondern als normativen Mehrwert interpretiert. Sie ist realitätsentrückt, weil sie andererseits nicht erkennen will, dass die Interaktionsmodi in europäischen Entscheidungsprozessen nur in Ausnahmefällen den Grundsätzen deliberativer Demokratie entsprechen. Das spricht mithin nicht gegen diese Theorie an sich – wohl aber gegen ihre Inanspruchnahme als europäische Demokratietheorie.


Archive | 2010

Die Föderalismusreform in der Bewährungsprobe unter Schwarz-Gelb: Warum der Blick zurück die Prognose des Scheiterns erlaubt

Marcus Höreth

Nach dem Regierungswechsel im Oktober 2009 ist das Regierungssystem der Bundesrepublik nach vier Jahren Groser Koalition wieder im „Normalzustand“ angelangt. Einer kleinen„minimum winning-coalition“ (Riker 1962) von CDU und FDP steht eine zahlenmasig fast ebenso grose Opposition aus SPD, Grunen und Linkspartei gegenuber. Da die Koalition auch im Bundesrat noch uber eine knappe Mehrheit verfugt, kann wieder „normal“ regiert werden – der Parteienwettbewerb als mehrheitsdemokratische Konfliktaustragungsregel hat sich einmal mehr bewahrt. Kurz nach Antritt der neuen Regierung hat sich indessen gezeigt, dass die foderalen Aushandlungsroutinen ebenfalls weiterhin von groser Bedeutung bleiben: Trotz ihrer Mehrheit im Bundesrat musste die Bundesregierung massive finanzielle Zugestandnisse an die CDU-regierten Lander machenum deren Zustimmung fur das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“2 zu gewinnen. Um wie viel schwieriger ware es wohl fur die Bundsregierung geworden, das umstrittene Gesetz ohne eigene Mehrheit durch den Bundesrat zu bekommen? Insoweit drangte sich bereits einige Wochen nach Regierungsantritt der Eindruck auf, dass mit Blick auf die bestehenden Konsenserfordernisse im deutschen Regierungssystem alles beim Alten geblieben sei – so als hatte es die Foderalismusreform, die das Regieren, so der damalige Bundesratsprasident Matthias Platzeck, in Deutschland „schneller, effizienter und besser“3 machen sollte, nie gegeben.


Archive | 2015

Vom „Kustos“ zurück zum „Gestus“

Marcus Höreth

Die Debatten um die letzten drei Bundesprasidenten haben gezeigt, dass es umstritten ist, welche Form der prasidialen Amtsfuhrung als angemessen gilt. Das Spektrum der Rollenzuweisungen reicht soweit, dass der Prasident in einem Kontinuum zwischen politischer Bedeutungslosigkeit („Grus-August“) und echter politischer Macht („Vetospieler“) schwankt. Bundesprasidenten bewegen sich somit zwischen den beiden Polen „Gestus“, wonach der Bundesprasident vor allem reprasentative Aufgaben wahrzunehmen hat einerseits, und „Kustos“, also der Rolle eines beschutzenden Wachters, der in je unterschiedlichem Mase den politischen Prozess anstost, balanciert und kontrolliert, andererseits. In diesem Artikel werden insgesamt drei Deutungsmuster unterschieden, nach denen das Amt des Bundesprasidenten beurteilt werden kann. Diese konnen genutzt werden, um zu einen das Amtsverstandnis der letzten Bundesprasidenten besser zu verstehen; zum anderen helfen sie die sich wandelnden offentlichen Erwartungen zu interpretieren, die mit den jeweiligen Amtstragern verbunden waren.


Archive | 2013

Die Demokratieverflechtungsfalle – Warum die EU nach dem Lissabon-Urteil demokratisch defizitär bleiben muss

Marcus Höreth

Kurz nachdem die Richter des Bundesverfassungsgerichts verkundeten: „Das Grundgesetz sagt Ja zum Vertrag von Lissabon“, vernahm man hierzulande in den Medien1 euphorische Stimmen, die durch das Lissabon-Urteil2 den Bundestag und mit ihm die parlamentarische Demokratie deutlich gestarkt sahen. Im Rahmen des fur die EU so eigentumlichen Regierens im Mehrebenensystem sollten vor allem – so machten die Richter klar – die nationalen Parlamente, in Deutschland also der Bundestag, die „Integrationsverantwortung“ tragen. Alle wesentlichen Integrationsentscheidungen mussten zukunftig – starker denn jemals zuvor – vom Bundestag (und Bundesrat) nicht nur durch Stillschweigen, sondern durch ausdruckliche Zustimmung zur entsprechenden Positionierung der eigenen Regierung in den Verhandlungsarenen der EU abgesegnet werden. Damit schien der Primat der Demokratie wiederhergestellt – auch und gerade unter den Bedingungen der Europaisierung, denen das deutsche Regierungssystem unterliegt.


Archive | 2009

Europas krisengeschüttelte Verfassung — eine Einführung

Frank Decker; Marcus Höreth

„Wir haben eine gute Verfassung, aber sind wir auch in einer guten Verfassung?“ - hat Bundesprasident Richard von Weizsacker bezogen auf das Grundgesetz und die Bundesrepublik Deutschland einmal gefragt. Fur Europa und die Europaische Union konnte man dieselbe Frage aufwerfen. Der Doppelsinn von Verfassung ist hier bewusst gewahlt: Die EU hat eine Verfassung, die in den europaischen Vertragen niedergelegt ist, auch wenn sie den Begriff Verfassung dafur (noch) nicht verwenden will. Man mag geteilter Auffassung sein, ob diese Verfassung eine „gute Ordnung“ etabliert, wie man sich dies von normativen Grundordnungen gemeinhin erhofft. In der Vergangenheit haben die Vertrage immerhin die Funktionsfahigkeit der Gemeinschaft sichergestellt und zu bedeutenden Integrationsfortschritten beigetragen. Auch der Lissabon-Vertrag durfte in dieser Hinsicht besser sein als sein Ruf. Gewiss war er eine im wahrsten Sinne des Wortes schwere Geburt und enttauschte viele Erwartungen, welche man in den Verfassungsprozess ursprunglich gesetzt hatte. Dennoch schafft er eine Grundlage, auf der das europaische Institutionensystem weiterarbeiten und womoglich zu neuen Ufern aufbrechen kann.


Archive | 2008

Die Selbstautorisierung des Agenten

Marcus Höreth


Published in <b>1999</b> in Baden-Baden by Nomos | 1999

Die Europäische Union im Legitimationstrilemma : zur Rechtfertigung des Regierens jenseits der Staatlichkeit

Marcus Höreth


Politische Vierteljahresschrift | 2010

Kampf um Souveränität? Eine Kontroverse zur europäischen Integration nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Martin Höpner; Stephan Leibfried; Marcus Höreth; Fritz W. Scharpf; Michael Zürn


Archive | 2009

Die Verfassung Europas : Perspektiven des Integrationsprojekts

Frank Decker; Marcus Höreth

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Jared Sonnicksen

Technische Universität Darmstadt

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Jörn Ketelhut

Helmut Schmidt University

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