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Dive into the research topics where Michael Potacs is active.

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Featured researches published by Michael Potacs.


Europace | 2009

Effet utile als Auslegungsgrundsatz

Michael Potacs

Der Auslegungsstil des EuGH sorgt wieder einmal fur Unruhe. Dies zeigt nicht nur die harsche Kritik eines prominenten Staatsrechtslehrers in einer grosen deutschen Tageszeitung.1 Auch das Bundesverfassungsgericht wurde wieder einmal (infolge des EuGH-Urteils Mangold)2 damit befasst. Die Irritation durch die Auslegungspraxis des EuGH hat freilich eine lange Tradition. Die Wissenschaft hat sich daher schon langer mit der Interpretationsweise des EuGH befasst. Allein die Zahl der dazu in jungerer Zeit verfassten deutschsprachigen Monographien und Sammelbande ist durchaus bemerkenswert.3 Als Leitgedanke dieses Auslegungsstils wird dabei die Interpretation nach dem effet utile des Gemeinschaftsrechtes angesehen.4 Gerade sie wird fur EuGH-Urteile mit rechtsfortbildendem Charakter verantwortlich gemacht. Unbestritten hat die effet utile-Rechtsprechung freilich dem Gemeinschaftsrecht auch seine besondere Pragung gegeben. Die methodologische Beurteilung der Auslegung nach dem effet utile im Gemeinschaftsrecht ist bisher durchaus unterschiedlich ausgefallen. Wahrend auf der einen Seite darin eine Auslegungsmethode gesehen wird, die den Besonderheiten des Gemeinschaftsrechts in angemessener Weise Rechnung tragt,5 wird sie von einem anderen Teil I.


Europace | 2013

Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion und das Solidaritätsprinzip

Michael Potacs

Die Wirtschaftsund Währungsunion ist durch die Einhaltung fiskalischer Vorgaben und staatliche Eigenverantwortlichkeit geprägt. Elemente der Solidarität finden sich im Unionsrecht nur ausnahmsweise und stellen die staatliche Eigenverantwortung als Prinzip nicht in Frage. Dieser Befund ändert sich auch nicht wesentlich durch den neuen Art. 136 Abs. 3 AEUV und wird überdies durch das jüngst ergangene Urteil des EuGH zum ESM bestätigt. Eine weitgehende Aufgabe der staatlichen Eigenverantwortung zugunsten europäischer Solidarität würde eine Strukturänderung der EU mit einer staatsrechtlichen Dimension von bisher nicht gekanntem Ausmaß bedeuten.


Archive | 2007

Handbuch des öffentlichen Wirtschaftsrechts

Michael Holoubek; Michael Potacs

Das Werk enth??lt eine Gesamtdarstellung des ??ffentlichen Wirtschaftsrechts in ??sterreich unter Einschluss der europarechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen. Es umfasst ein Spektrum, das sich vom Gewerberecht ??ber das Banken-, Kapitalmarkt- Energie- und Produktrecht (z.B. Technisches Sicherheitsrecht oder Lebensmittelrecht), das Vergaberecht und das Recht der ??ffentlichen Unternehmen bis hin zum Anlagenrecht erstreckt. Dabei werden nicht nur die einschl??gigen Regelungen systematisch dargestellt, sondern auch wesentliche Rechtsfragen unter Ber??cksichtigung von Rechtsprechung und Lehre er??rtert. F??r Wissenschaft und Praxis dient das Buch als wichtiges Nachschlagewerk zur Information sowie zur L??sung von Rechtsfragen.


Archive | 2016

Does Law Without Force Exist

Michael Potacs

Virtually all norms of a legal system are more or less closely connected to the enforcement of law . The reasons for this coercive character of law is to be found in the state’s monopoly of legitimate coercion, conflicting interests of the members of society and the unpredictability of the behavior of human beings. The coercive character of law ensures the effectiveness of law and therefore legal security. As legal security is a fundamental value of any legal order and society, the effectivity of law based on the enforcement of law is a reasonable argument to obey the law “just because it is the law”. Therefore the force of law might not be the only or even the main reason to follow the law, but it is a necessary condition to obey it. As law has no empirical existence without obedience, it does not exist without force.


Archive | 2010

Investitionsschutz und Risikoabsicherung

Gerhard Baumgartner; Christoph Grabenwarter; Stefan Griller; Michael Holoubek; Georg Lienbacher; Michael Potacs

Sie sind Vorstandsmitglied und Aktionar des osterreichischen Autoteileherstellers „Stranded Cars AG“. Um die Ertragsstruktur Ihres Unternehmens zu verbessern, beschliest der Vorstand, in eine Produktionsanlage im Entwicklungsland Xenia, das WTO-Mitglied ist und mit osterreich ein Investitionsabkommen abgeschlossen hat, zu investieren. Ihr Rechtsbeistand rat Ihnen, zusatzliche privat und staatlicherseits angebotene Versicherungsmoglichkeiten fur dieses Projekt zu prufen.


Archive | 2010

Organisationsrecht der EU

Gerhard Baumgartner; Christoph Grabenwarter; Stefan Griller; Michael Holoubek; Georg Lienbacher; Michael Potacs

Nehmen Sie an, Sie arbeiten schon seit langerem in einer Firma, die Halbleiter-Chips vor allem fur Handys herstellt. Da auf Grund des bereits gesattigten Handy-Marktes die Nachfrage nach Handys immer starker sinkt, mussen die Handyhersteller ihre Produktion zuruckschrauben. Das bekommt auch Ihre Firma zu spuren, da die Auftrage der Handyhersteller zur Lieferung von Halbleiter-Chips drastisch zuruckgehen. Ihre Firma versucht daher, sich durch Teilzeitregelungen, Personalabbau etc uber Waser zu halten. Doch leider vergebens. Ihr Arbeitgeber muss wegen Zahlungsunfahigkeit schlieslich den Konkurs anmelden.


Archive | 2010

Verwaltungsverfahren und Nationaler Rechtsschutz

Gerhard Baumgartner; Christoph Grabenwarter; Stefan Griller; Michael Holoubek; Georg Lienbacher; Michael Potacs

Nachdem die Voraussetzungen fur die Ausubung des Gastgewerbes und die Anforderungen, die Ihr Lokal erfullen muss, geklart sind, stellt sich die Frage, wie Sie an die notwendigen behordlichen Bewilligungen gelangen. Insbesondere ist fur Sie von Interesse, an welche Behorde Sie sich wenden konnen und welche Schritte von der Behorde zu setzen sind, damit Sie letztlich Ihr Lokal in Betrieb nehmen konnen.


Archive | 2010

Recht — Wirtschaftsrecht — Juristische Interpretation — Systembildung

Gerhard Baumgartner; Christoph Grabenwarter; Stefan Griller; Michael Holoubek; Georg Lienbacher; Michael Potacs

Die Osterreichische Fusballbundesliga, ein Verein, in dem sich die Fusballvereine der obersten osterreichischen Spielklase zur Organisation der Fusballmeisterschaft zusammengeschlossen haben, schliest mit dem Pay-TV-Fernsehveranstalter „Premiere“ einen Vertrag ab, der fur die nachsten funf Jahre „Premiere“ das exklusive Recht einraumt, Fernsehberichte uber die Spiele der Osterreichischen Bundesliga zu senden. „Premiere“ verpflichtet sich in diesem Vertrag nicht nur zur Zahlung einer beachtlichen Summe fur diese Exklusivrechte sondern auch zu einer ausfuhrlichen Berichterstattung, in der uber alle Spiele einer Meisterschaftsrunde berichtet und jeweils zumindest ein Spiel auch live gezeigt wird.


Archive | 2010

Nationales Budgetrecht Im Rahmen Der Wwu

Gerhard Baumgartner; Christoph Grabenwarter; Stefan Griller; Michael Holoubek; Georg Lienbacher; Michael Potacs

Der aus Berlin stammende Ralf Schrodinger, der an der Wirtschaftsuniversitat Wien BWL studiert, ist politisch ausgesprochen interessiert und beobachtet schon langere Zeit die Haushaltspolitik seines Landes. Eines Tages stellt er verwundert fest, dass der osterreichische Finanzminister fur sog Defizitsunder den Ausschluss von der Mitbestimmung in der Gemeinschaft fordert.


Archive | 2010

Geltung des EU-Rechts in Österreich

Michael Potacs

Den folgenden Darlegungen ist zunachst eine Begriffsbestimmung voranzustellen: Unter „EU-Recht“ wird hier sowohl das (ehemalige) Unionsrecht des EU-Vertrages (also der zweiten und dritten Saule) als auch das (ehemalige) Gemeinschaftsrecht des EG-Vertrages (also der ersten Saule) verstanden1. Davon ausgehend ist zunachst zu betonen, dass EU-Recht und staatliches Recht grundsatzlich zwei voneinander verschiedene Rechtsordnungen darstellen. So werden im EU-Recht die Bedingungen der Geltung von in seinem System erlassenen Rechtsakten festgelegt. Soweit diese der Kontrolle des EuGH unterliegen, wird damit ein Fehlerkalkul zum Ausdruck gebracht, demzufolge Rechtsakte der EU bis zu ihrer Nichtigerklarung durch den EuGH prinzipielle Gultigkeit besitzen.2 Auch wird von der EU als prinzipielle Voraussetzung der innerstaatlichen Gultigkeit ihres Rechtssystems die Ratifikation durch die betreffenden Mitgliedstaaten vorgesehen.3 Erst mit dem auf diese Weise erfolgten Beitritt zur EU „verschmilzt“ die Rechtsordnung der EU mit jener des betreffenden Mitgliedstaates.4

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Michael Holoubek

Vienna University of Economics and Business

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Georg Lienbacher

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