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Publication
Featured researches published by Torsten Verrel.
Archive | 2010
Arthur Kreuzer; Dieter Dölling; Bert Götting; Bernd-Dieter Meier; Torsten Verrel
Kaum irgendwo sonst hat sich eine so große Kluft zwischen Kriminalwissenschaften einerseits, Rechtsprechung und Gesetzgebung andererseits aufgetan wie gerade bei den schwersten Taten und der höchsten Strafe: vorsätzliche Tötungen und lebenslange Freiheitsstrafe. Die Reform ist überfällig. Höchstrichterliche Versuche, mit der Gesetzeslage zurecht zu kommen, sehen sich unvergleichlich herber Kritik ausgesetzt: Diese Rechtsprechung befinde sich „auf einer Rutschbahn in immer tiefere Konfusion“; man spricht von „Zickzack-Kurs“, „trostloser Misere der Interpretation“ gesetzlicher Mordmerkmale, „Dauerkrise“, „Kollaps des § 211 unter der Last des case law“. Zusammenfassend wird konstatiert: „Seit langem ist es ja fester Bestandteil fast jeden wissenschaftlichen Beitrags zu §§ 211 ff StGB (Mord, Totschlag), die Mängel der Regelung zu beklagen, ihre Reformbedürftigkeit zu betonen und zugleich den Gesetzgeber aufzufordern, endlich tätig zu werden.“ Jedoch ist man sich uneins über Umfang und wesentliche Inhalte einer Reform. So wurden auf einer Fachtagung der Kriminologischen Zentralstelle zu Tötungsdelikten 2002 in Wiesbaden Jubilar und Verfasser nach ihren Referaten zu strafrechtlichen und kriminologischen Aspekten der Tötungskriminalität gefragt, wie sie sich eine Reform vorstellten. Der Verf. plädierte für eine Lösung mit dem Grunddelikt des Totschlags, einer beispielhaft unterlegten Qualifikation als Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe und einer Privilegierung des Totschlags für wiederum beispielhaft gekennzeichnete minder schwere Fälle. Heinz Schöch mahnte hingegen, die durch eine konturierte Rechtsprechung zu einzelnen Mordmerkmalen erreichte Rechtssicherheit nicht aufs Spiel zu setzen, wenn man leichtfertig auf Teile der bisherigen Regelung verzichte. In der Bandbreite dieser beiden Ansichten hält sich auch der nachfolgende Beitrag. Im Alternativ-Entwurf Leben, an dem der Jubilar mitgewirkt hat, findet sich in der Tat ein Teil der bisherigen Mordmerkmale – nunmehr allerdings funktional modifiziert, reduziert, modernisiert und durch ein gemeinsames Leitprinzip konturiert – wieder. Die Kritik des Verf. ist teils zustimmend, aber gerade hinsichtlich der vorgeschlagenen Struktur der Tötungs-Straftatbestände skeptisch. Heinz Schöch hat sich Jahrzehnte u. a. mit namentlich strafrechtlichen Fragen dieser Delikte befasst, der Verf. ebenso lang vorwiegend mit kriminologischen. So liegt es nahe, dass sich der Festschriftbeitrag mit ausgewählten Aspekten dieser Thematik im Lichte des vom Jubilar mit erarbeiteten grundlegenden Reformentwurfs auseinandersetzt. Das soll ein Zeichen hoher Wertschätzung für den Freund und dessen Werk sein.
Archive | 2010
Dieter Hermann; Dieter Dölling; Bert Götting; Bernd-Dieter Meier; Torsten Verrel
Archive | 2010
Christian Pfeiffer; Dirk Baier; Dieter Dölling; Bert Götting; Bernd-Dieter Meier; Torsten Verrel
Archive | 2010
Thomas Feltes; Michael Alex; Dieter Dölling; Bert Götting; Bernd-Dieter Meier; Torsten Verrel
Archive | 2010
Frank Arloth; Dieter Dölling; Bert Götting; Bernd-Dieter Meier; Torsten Verrel
Archive | 2010
Norbert Nedopil; Dieter Dölling; Bert Götting; Bernd-Dieter Meier; Torsten Verrel
Archive | 2010
Heike Jung; Dieter Dölling; Bert Götting; Bernd-Dieter Meier; Torsten Verrel
Archive | 2010
Rudolf Egg; Dieter Dölling; Bert Götting; Bernd-Dieter Meier; Torsten Verrel
Archive | 2010
Henning Radtke; Dieter Dölling; Bert Götting; Bernd-Dieter Meier; Torsten Verrel
Goltdammer's Archiv für Strafrecht | 2014
Albin Eser; Helmut Frister; Frank Höpfel; Barbara Huber; Matthias Jahn; Heike Jung; Bernd-Dieter Meier; Henning Radtke; Rudolf Rengier; Peter Rieß; Franz Riklin; Klaus Rolinski; Claus Roxin; Heinz Schöch; Torsten Verrel; Thomas Weigend